Was ist ZUGFeRD?
ZUGFeRD ist ein branchenübergreifendes, hybrides Rechnungsformat, das ein lesbares PDF und einen maschinenlesbaren XML-Datensatz in einer Datei verbindet. Der Name steht für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland. Das FeRD hat das Format mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft erarbeitet und entwickelt es seit 2014 zusammen mit dem französischen Forum FNFE-MPE weiter.
Technisch dient ein PDF/A-3 nach ISO 19005-3 als Container. In dieses PDF ist die Rechnung als XML-Datei eingebettet, und zwar in der Syntax Cross Industry Invoice (CII) von UN/CEFACT. Grundlage ist seit Version 2.0 die europäische Norm EN 16931. Laut FeRD ist pro PDF/A-3-Dokument genau ein Rechnungsdatendokument zulässig, bezeichnet als factur-x.xml oder xrechnung.xml.
ZUGFeRD ist eine Spezifikation, keine Software. Das FeRD stellt sie als kostenfreies Infopaket bereit, mit Schema- und XSLT-Dateien und Codelisten. Erzeugen, empfangen, validieren und verarbeiten erledigt die Software, die das Format umsetzt, also Ihr ERP, Ihre Buchhaltung oder eine vorgeschaltete Eingangsverarbeitung.
- Sichtteil: PDF/A-3 mit eingebetteten Schriften, für Menschen ohne Spezialprogramm lesbar
- Datenteil: XML in UN/CEFACT CII, für die automatische Verarbeitung
- Einsatz: B2B, B2C und in Deutschland auch B2G
- Versand: nicht festgelegt, etwa als E-Mail-Anhang, Upload, über Portale oder Peppol
Welche ZUGFeRD-Version ist aktuell?
Aktuell ist ZUGFeRD 2.5.2, das Infopaket stammt vom 4. August 2026. Laut FNFE-MPE entspricht diese Version Factur-X 1.09.2 und wurde von beiden Foren gemeinsam veröffentlicht. Die Versionen 1.0 bis einschließlich 2.5 stellt das FeRD nicht mehr zum Download bereit, sie sind nur noch im Versionsarchiv beschrieben.
Anders als bei der XRechnung haben ZUGFeRD-Spezifikationen laut FeRD kein Ablaufdatum. Ältere 2.x-Versionen bleiben also verwendbar. Die Ausnahme ist das Profil XRECHNUNG: Dort müssen Form und Inhalt der jeweils gültigen XRechnung-Spezifikation entsprechen. Umsatzsteuerlich zählt ZUGFeRD laut BMF erst ab Version 2.0.1 als E-Rechnung. Eine Rechnung nach ZUGFeRD 1.0 ist deshalb keine E-Rechnung.
| Version | Infopaket vom | Bedeutung für den Empfang |
|---|---|---|
| 1.0 | 25. Juni 2014 | Keine E-Rechnung im Sinne des UStG, Inhalt wie eine sonstige Rechnung prüfen |
| 2.0.1 | 15. Oktober 2019 | Ab hier kann ZUGFeRD laut BMF eine E-Rechnung sein, außer MINIMUM und BASIC WL |
| 2.1.1 | 1. Juli 2020 | Zwischenstand, weiterhin verwendbar |
| 2.3 | 18. September 2024 | Zwischenstand, weiterhin verwendbar |
| 2.4 | 4. Dezember 2025 | Zwischenstand, weiterhin verwendbar |
| 2.5 | 10. Juni 2026 | Vorgänger der aktuellen Fassung |
| 2.5.2 | 4. August 2026 | Aktueller Stand, entspricht Factur-X 1.09.2 |
Die Tabelle nennt eine Auswahl aus dem Versionsarchiv des FeRD. Für Ihren Eingang heißt das: Ein Leser muss mehrere 2.x-Versionen nebeneinander verarbeiten können, weil Lieferanten nicht gleichzeitig umstellen.
Welche ZUGFeRD-Profile gibt es und welche gelten als E-Rechnung?
ZUGFeRD kennt fünf Datenprofile und ein Referenzprofil: MINIMUM, BASIC WL, BASIC, EN 16931 (früher COMFORT), EXTENDED und XRECHNUNG. Als E-Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz gelten nur BASIC, EN 16931, EXTENDED und XRECHNUNG. Das BMF schreibt im Schreiben vom 15. Oktober 2025, dass ZUGFeRD ab Version 2.0.1 auf der EN 16931 beruht und zu den zulässigen E-Rechnungsformaten gehört, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL.
Der Grund liegt im Datenumfang. MINIMUM enthält laut FeRD nur Käufer, Verkäufer, Gesamtbetrag und Gesamtumsatzsteuer, ohne Aufschlüsselung der Steuer. BASIC WL enthält alle Angaben auf Dokumentebene, aber keine Rechnungspositionen. Beide sind damit nur Buchungshilfen. Die Pflichtangaben einer Rechnung, etwa Menge und Art der Leistung, stehen dann allein im PDF.
Das FeRD empfiehlt für EU-konforme Rechnungen das Profil EN 16931. Es bildet die Norm EN 16931-1 vollständig ab. EXTENDED erweitert sie für komplexere Abläufe, etwa mehrere Lieferorte in einer Rechnung oder strukturierte Zahlungsbedingungen.
| Profil | Inhalt laut FeRD | E-Rechnung nach UStG | Annahme beim Empfänger laut FeRD |
|---|---|---|---|
| MINIMUM | Käufer, Verkäufer, Gesamtbetrag, Gesamtsteuer, keine Steueraufschlüsselung | Nein | Buchungshilfe, Rechnungsinhalt aus dem PDF |
| BASIC WL | Alle Angaben auf Dokumentebene, keine Positionen | Nein | Buchungshilfe, Rechnungsinhalt aus dem PDF |
| BASIC | Untermenge der EN 16931 für einfache Rechnungen mit Positionen | Ja | Nach bilateraler Vereinbarung |
| EN 16931 (COMFORT) | Vollständige Abbildung der EN 16931-1 | Ja | Pflicht |
| EXTENDED | Erweiterung der EN 16931 für komplexe Geschäftsvorfälle | Ja | Nach bilateraler Vereinbarung |
| XRECHNUNG (Referenzprofil) | Eingebettete XRechnung, nur in CII-Syntax | Ja | Pflicht |
Die Spalte zur Annahme gibt die Einordnung des FeRD wieder. Das BMF stellt klar, dass jedes Format nach EN 16931 zulässig ist und die Wahl zwischen den Vertragsparteien entschieden wird. Wie Sie mit BASIC- oder EXTENDED-Rechnungen ohne Vereinbarung umgehen, stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab.
Was ist Factur-X und wie unterscheidet es sich von ZUGFeRD?
Factur-X ist der französische Name für dasselbe Format, technisch sind Factur-X und ZUGFeRD laut FNFE-MPE identisch. Laut FeRD sind beide seit Version 2.0 deckungsgleich. Die Versionsnummern laufen getrennt: ZUGFeRD 2.5.2 entspricht Factur-X 1.09.2.
Unterschiede gibt es nur bei den länderspezifischen Referenzprofilen. Deutschland nutzt das Referenzprofil XRECHNUNG, Frankreich das Profil EXTENDED-CTC-FR, eine Teilmenge von EXTENDED. In Frankreich ist Factur-X laut FNFE-MPE eines von drei Formaten, die nach der Norm AFNOR XP Z12-012 alle Unternehmen und zugelassenen Plattformen empfangen können müssen.
Für Ihren Eingang bedeutet das: Eine Factur-X-Rechnung eines französischen Lieferanten wird genauso gelesen wie eine ZUGFeRD-Rechnung. Ein eigener Leser ist nicht nötig, wohl aber eine Regel, welche Profile Sie annehmen.
Was unterscheidet ZUGFeRD und XRechnung?
ZUGFeRD ist hybrid, die XRechnung ist rein strukturiert und hat kein Rechnungsbild. Beide können E-Rechnungen sein, und beide beruhen auf der EN 16931. Die XRechnung gibt es in den Syntaxen UBL und CII, ZUGFeRD nutzt nur CII. Das Profil XRECHNUNG verbindet beides: Eine XRechnung in CII-Syntax wird in ein PDF/A-3 eingebettet.
Für den Empfang ist der wichtigste Unterschied, dass bei ZUGFeRD zwei Darstellungen derselben Rechnung ankommen. Wer nur das PDF ansieht, sieht unter Umständen nicht die Rechnung, die steuerlich zählt. Version, Syntaxen und Fehlerbilder der XRechnung erklärt die eigene Seite zur XRechnung.
| Merkmal | ZUGFeRD | XRechnung |
|---|---|---|
| Aufbau | PDF/A-3 mit eingebettetem XML | Nur XML, ohne Rechnungsbild |
| Syntax | UN/CEFACT CII | UBL 2.1 oder UN/CEFACT CII |
| Herausgeber | FeRD gemeinsam mit FNFE-MPE | KoSIT im Auftrag des IT-Planungsrats |
| Gültigkeit älterer Versionen | Kein Ablaufdatum, außer beim Profil XRECHNUNG | Nur die jeweils gültige Version |
| Für Menschen lesbar | Direkt über das PDF | Erst über eine Visualisierung |
| Typischer Einsatz | B2B, B2C, B2G | Vor allem Rechnungen an öffentliche Auftraggeber, im B2B ebenfalls zulässig |
Was gilt, wenn PDF und XML einer ZUGFeRD-Rechnung voneinander abweichen?
Bei einer Abweichung gilt der XML-Teil. Nach Abschnitt 14.4 Abs. 3 UStAE in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15. Oktober 2025 bilden bei einem hybriden Format die strukturierten Rechnungsdaten den führenden Teil, bei Abweichungen gehen sie den Angaben im Bildteil vor. Laut FeRD war das bis zum 31. Dezember 2024 umgekehrt, damals ging der Bildteil vor.
Das BMF regelt auch die Folgen. Enthält der Bildteil keine abweichenden Rechnungsangaben, ist er ein inhaltlich identisches Mehrstück. Enthält er abweichende Angaben, etwa durch einen manipulativen Eingriff eine andere Leistungsbeschreibung oder einen anderen Steuerbetrag, kann er eine weitere Rechnung darstellen, für die § 14c UStG zu prüfen ist. Technisch bedingte geringfügige Abweichungen wie gekürzte Leistungsbeschreibungen oder Rundungsdifferenzen werden nicht beanstandet. Ein Vorsteuerabzug ist in jedem Fall nur aus dem strukturierten Teil möglich (Abschnitt 14c.1 Abs. 4a UStAE).
Für die Verarbeitung folgt daraus eine feste Regel: Gebucht wird aus dem XML, nie aus dem ausgelesenen PDF. Das PDF dient Ihrem Team als Ansicht. Ein automatischer Abgleich der Beträge, Steuersätze und Bankdaten zwischen beiden Teilen macht Manipulationen sichtbar, bevor jemand eine Freigabe auf Grundlage des Bildes erteilt.
Rechtsstand 6. November 2026 nach BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025. Ob eine konkrete Abweichung geringfügig ist oder eine weitere Rechnung begründet, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.
Wie wird eine ZUGFeRD-Rechnung verarbeitet und ins ERP übernommen?
Eine ZUGFeRD-Rechnung wird verarbeitet, indem das eingebettete XML aus dem PDF entnommen, validiert, inhaltlich geprüft und als Beleg an das ERP übergeben wird. Texterkennung auf dem PDF ist bei den Profilen ab BASIC überflüssig und sogar riskant, weil sie den nicht maßgeblichen Teil liest.
Eine gesetzliche Pflicht zur Validierung gibt es laut FeRD nicht. Das BMF unterscheidet aber Formatfehler, mit denen eine Datei keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung ist (Rn. 6a), von Geschäftsregelfehlern (Rn. 6b). Nach Rn. 35a kann sich ein Unternehmer bei der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf das technische Ergebnis einer geeigneten Validierung zu Format und Geschäftsregeln verlassen. Die Pflicht zur inhaltlichen Prüfung ersetzt sie nicht, ein falscher Steuersatz etwa läuft durch jede Validierung. Den Validierungsbericht aufzubewahren, bietet sich laut BMF als Nachweis an.
Verstöße gegen den PDF/A-Standard sind laut ZUGFeRD-Spezifikation, wie das FeRD sie zitiert, nur Warnungen, solange das XML gültig ist und sich aus dem PDF entnehmen lässt. Der Empfänger kann trotzdem eine korrigierte Fassung anfordern.
| System | Was der Hersteller beschreibt | Worauf achten |
|---|---|---|
| Microsoft Dynamics 365 Business Central | Ab Version 26.3 in der deutschen Lokalisierung ZUGFeRD neben XRechnung (nur UBL) und Peppol BIS 3. Das eingebettete XML wird automatisch entnommen und als E-Document verarbeitet, je Format ein eigener E-Document Service | Aus einem E-Document entsteht laut Microsoft nicht automatisch eine Einkaufsrechnung, dafür braucht es Einrichtung oder den Abgleich mit Bestellungen |
| SAP ERP | Funktion für per E-Mail empfangene Lieferantenrechnungen: die empfangene und bereits extrahierte XML-Datei hochladen, als HTML anzeigen und über SAP Document and Reporting Compliance, cloud edition validieren | Die Beschreibung nennt XRechnung in CII und UBL, ZUGFeRD wird nicht eigens genannt. Die Entnahme des XML aus dem PDF muss vorher geschehen. Für SAP S/4HANA den Umfang in der Hilfe Ihres Release prüfen |
| DATEV | E-Rechnungsplattform empfängt XRechnung und ZUGFeRD 2.x über TRAFFIQX, Peppol oder E-Mail, prüft nach EN 16931 und leitet an DATEV Unternehmen online weiter | Im Eingangspostfach der Plattform bleiben Rechnungen 90 Tage, GoBD-konform archiviert wird erst in DATEV Unternehmen online |
Die Angaben geben wieder, was die Hersteller in ihrer Dokumentation beschreiben (abgerufen 6. November 2026). Den Ablauf von der Prüfung bis zur Buchung mit Abgleich und Freigabe beschreibt die Seite zum Rechnungseingang.
Wie wird eine ZUGFeRD-Rechnung nach GoBD archiviert?
Aufzubewahren ist bei einer ZUGFeRD-Rechnung vor allem das XML, das PDF nur in Ausnahmefällen. Nach den GoBD in der Fassung vom 14. Juli 2025 genügt bei E-Rechnungen der strukturierte Teil (Rz. 119 und 131). Den PDF-Teil müssen Sie nur zusätzlich aufbewahren, wenn er steuerlich bedeutsame zusätzliche oder abweichende Angaben enthält, etwa Buchungsvermerke oder qualifizierte elektronische Signaturen.
Das BMF nennt ZUGFeRD in Rz. 125 ausdrücklich als Beispiel. Entscheidend ist nicht, ob der Empfänger nur das Rechnungsbild nutzt, sondern dass die XML-Datei vorhanden bleibt. Sie darf nicht durch eine Formatumwandlung, etwa in TIFF, gelöscht werden. Für empfangene E-Rechnungen verlangt Rz. 118 nur eine inhaltliche, keine bildliche Übereinstimmung.
Am einfachsten bewahren Sie die empfangene Datei unverändert auf, denn sie enthält beide Teile. Wer Freigaben oder Kontierungen auf dem PDF vermerkt, erzeugt steuerlich bedeutsame Zusatzangaben. Solche Vermerke gehören deshalb in eine eigene, verknüpfte Aufzeichnung, nicht in das Original.
Diese Seite ersetzt keine Verfahrensdokumentation. Aufbewahrungsort und Fristen stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab.
Welche Fehler treten bei ZUGFeRD-Rechnungen häufig auf?
Die häufigsten Fehler entstehen, wenn ein Eingang ZUGFeRD wie ein normales PDF behandelt oder das Profil nicht prüft. Die Tabelle ordnet typische Fehlerbilder der Regel aus BMF-Schreiben, GoBD oder ZUGFeRD-Dokumentation des FeRD zu.
| Fehlerbild | Grundlage | Was es bedeutet |
|---|---|---|
| Rechnung im Profil MINIMUM oder BASIC WL | BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Abschnitt 14.1 Abs. 14 UStAE | Keine E-Rechnung, Inhalt aus dem PDF lesen und wie eine sonstige Rechnung prüfen, beim Lieferanten eine E-Rechnung anfordern |
| Rechnung nach ZUGFeRD 1.0 | BMF: E-Rechnung erst ab Version 2.0.1 | Keine E-Rechnung im Sinne des UStG |
| PDF als ZUGFeRD bezeichnet, aber ohne eingebettetes XML | § 14 Abs. 1 UStG | Sonstige Rechnung, ein strukturierter Teil fehlt |
| XML entspricht nicht dem Schema | BMF Rn. 6a | Formatfehler, die Datei ist eine sonstige Rechnung |
| Betrag oder Steuer im PDF weichen vom XML ab | Abschnitt 14c.1 Abs. 4a UStAE | XML ist führend, abweichendes Bild kann eine weitere Rechnung sein, Klärfall statt Buchung |
| XML geht bei der Ablage verloren, etwa durch Umwandlung in TIFF | GoBD Rz. 125 | Aufbewahrungspflicht verletzt, Original unverändert speichern |
| Skonto steht in BASIC oder EN 16931 nur als Freitext | FeRD-FAQ zu Skonto | Kein strukturiertes Feld in diesen Profilen, Skontofrist muss aus dem Text gelesen werden. Strukturiert nur in EXTENDED, im Profil XRECHNUNG in der Notation #SKONTO# |
| Rechnungsbegleitende Unterlagen nur als PDF-Anhang | FeRD-FAQ zu Anlagen | Anlagen müssen Base64-codiert im XML stehen, möglich nur in EN 16931 und EXTENDED |
| PDF entspricht nicht PDF/A | ZUGFeRD-Spezifikation laut FeRD | Nur Warnung, solange das XML gültig und entnehmbar ist |
Ablauf in 6 Schritten
- 01ZUGFeRD erkennen
Jedes eingehende PDF auf eine eingebettete Datei factur-x.xml oder xrechnung.xml prüfen. Ein PDF ohne eingebettetes XML ist eine sonstige Rechnung.
- 02XML entnehmen und Profil bestimmen
Das XML aus dem PDF extrahieren und das Profil feststellen. MINIMUM und BASIC WL gehen in den Weg für sonstige Rechnungen.
- 03Validieren
Schema und Geschäftsregeln mit den Unterlagen aus dem FeRD-Infopaket prüfen, beim Profil XRECHNUNG zusätzlich gegen die gültige XRechnung-Spezifikation. Den Prüfbericht zum Beleg legen.
- 04PDF gegen XML abgleichen
Beträge, Steuersätze, Rechnungsnummer und Bankverbindung in beiden Teilen vergleichen. Abweichungen gehen als Klärfall mit Begründung an Ihr Team.
- 05Inhaltlich prüfen
Pflichtangaben, Rechnerik, Dublette, Bestellung und Wareneingang aus den XML-Daten prüfen, nicht aus dem Bild.
- 06Übergeben und archivieren
Daten als Beleg oder Buchungsvorschlag an das ERP übergeben und die empfangene Datei unverändert aufbewahren.
Bevor Sie starten
- Erheben, welche Lieferanten heute schon ZUGFeRD oder Factur-X senden und in welchen Profilen
- Prüfen, ob Ihr ERP das eingebettete XML selbst entnimmt oder nur das PDF ablegt
- Festlegen, wie MINIMUM- und BASIC-WL-Rechnungen behandelt werden und wer eine E-Rechnung anfordert
- Klären, welche Profile Sie ohne Vereinbarung annehmen, insbesondere BASIC und EXTENDED
- Regel festschreiben, dass aus dem XML gebucht wird und Abweichungen zum PDF ein Klärfall sind
- Validierung einrichten und festlegen, wo die Prüfberichte abgelegt werden
- Sicherstellen, dass die Ablage die Originaldatei mit XML unverändert speichert und nichts umwandelt
- Freigabe- und Kontierungsvermerke vom Original trennen
- Die Einordnung von Profilen und Aufbewahrung mit Ihrer Steuerberatung abstimmen
Wann es sich nicht lohnt
- Wenn nur wenige ZUGFeRD-Rechnungen im Monat ankommen und Ihre Kanzlei die Belege in ihrer Software verarbeitet, reicht die Weitergabe der Originaldateien.
- Wenn Ihr ERP das XML im Standard entnimmt, validiert und daraus die Einkaufsrechnung erzeugt, ist eine Zusatzschicht nur für ZUGFeRD überflüssig.
- Wenn Ihre Lieferanten fast ausschließlich MINIMUM oder BASIC WL senden, bringt die XML-Verarbeitung wenig. Dann lohnt zuerst die Vorgabe an die Lieferanten, ein Profil ab BASIC zu nutzen.
- Wenn ein ERP-Wechsel beschlossen ist und kurz bevorsteht, lohnt eine enge Kopplung an das alte System nicht.
Häufige Fragen
Was ist ZUGFeRD einfach erklärt?
ZUGFeRD ist eine Rechnung als PDF, in der zusätzlich alle Rechnungsdaten als XML-Datei stecken. Menschen lesen das PDF, Software liest das XML ohne Abtippen. Herausgeber ist das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD).
Welche ZUGFeRD-Version ist aktuell?
Aktuell ist ZUGFeRD 2.5.2 mit dem Infopaket vom 4. August 2026. Sie entspricht Factur-X 1.09.2. Ältere 2.x-Versionen haben laut FeRD kein Ablaufdatum, außer beim Profil XRECHNUNG.
Ist jede ZUGFeRD-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein, nur ZUGFeRD ab Version 2.0.1 in den Profilen BASIC, EN 16931, EXTENDED und XRECHNUNG. MINIMUM und BASIC WL gelten laut BMF nicht als E-Rechnung. Laut FeRD können sie keine UStG-konformen Rechnungen abbilden, weil zum Beispiel die Positionen fehlen. Solche Rechnungen prüfen Sie wie eine sonstige Rechnung.
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und Factur-X?
Es gibt technisch keinen, Factur-X ist der französische Name desselben Formats. FeRD und FNFE-MPE geben es gemeinsam heraus, nur die Versionsnummern und die nationalen Referenzprofile unterscheiden sich. ZUGFeRD 2.5.2 entspricht Factur-X 1.09.2.
Gilt bei ZUGFeRD das PDF oder das XML?
Es gilt das XML. Laut BMF ist bei hybriden Rechnungen der strukturierte Teil führend, ein Vorsteuerabzug ist nur aus ihm möglich. Ein abweichendes PDF kann sogar eine weitere Rechnung darstellen.
Wie kann ich eine ZUGFeRD-Rechnung verarbeiten?
Sie entnehmen das eingebettete XML aus dem PDF, validieren es und übernehmen die Daten in Ihr ERP oder Ihre Buchhaltung. Viele Systeme können das inzwischen selbst, etwa Business Central ab Version 26.3 oder die E-Rechnungsplattform von DATEV. Das PDF dient nur als Ansicht.
Muss ich bei ZUGFeRD das PDF aufbewahren?
Nur wenn es steuerlich bedeutsame zusätzliche oder abweichende Angaben enthält, etwa Buchungsvermerke. Sonst genügt laut GoBD in der Fassung vom 14. Juli 2025 der strukturierte Teil. Am einfachsten bewahren Sie die empfangene Datei unverändert auf.
Muss eine ZUGFeRD-Rechnung validiert werden?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, sinnvoll ist es trotzdem. Das BMF erlaubt, sich bei kaufmännischer Sorgfalt auf das technische Ergebnis einer Validierung zu Format und Geschäftsregeln zu verlassen. Die inhaltliche Prüfung der Rechnung bleibt Ihre Aufgabe.
Kann ich eine ZUGFeRD-Rechnung mit Texterkennung auslesen?
Bei Profilen ab BASIC sollten Sie das nicht tun, weil die Daten bereits strukturiert im XML stehen und nur das XML maßgeblich ist. Texterkennung liest den Sichtteil und kann Abweichungen übernehmen, statt sie aufzudecken. Nur bei MINIMUM und BASIC WL muss der Rechnungsinhalt aus dem PDF kommen.
Quellen
- ZUGFeRD, Standardseite mit Infopaket 2.5.2 vom 04.08.2026 (FeRD, AWV)abgerufen am 06. November 2026
- FAQs zu ZUGFeRD: Profile, hybrides Format, Validierung, Skonto, Anlagen (FeRD)abgerufen am 06. November 2026
- ZUGFeRD-Versionsarchiv (FeRD)abgerufen am 06. November 2026
- Technisches zur E-Rechnung (FeRD)abgerufen am 06. November 2026
- Factur-X / ZUGFeRD (FNFE-MPE)abgerufen am 06. November 2026
- BMF-Schreiben vom 15.10.2025: Einführung der obligatorischen E-Rechnung (Rn. 6a, 6b, 35a; UStAE 14.1 Abs. 12 und 14, 14.4 Abs. 3, 14c.1 Abs. 4a)abgerufen am 06. November 2026
- BMF-Schreiben vom 14.07.2025: GoBD, 2. Änderung (Rz. 118, 119, 125, 131)abgerufen am 06. November 2026
- § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 06. November 2026
- Electronic invoicing in Germany, Business Central (Microsoft Learn)abgerufen am 06. November 2026
- Processing Electronic Supplier Invoices (Received by E-Mail), SAP ERP (SAP Help Portal)abgerufen am 06. November 2026
- DATEV E-Rechnungsplattformabgerufen am 06. November 2026
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