Wie kommen Buchungen aus Abacus zu DATEV?
Technisch gibt es zwei Wege, eine fertige Schnittstelle aus dem DATEV-Marktplatz oder einen aus Abacus-Daten erzeugten Buchungsstapel im DATEV-Format. Davor lässt sich eine Automatisierung setzen, die Abacus-Daten über die Herstellerschnittstellen liest, umschlüsselt, prüft und erst dann über einen der DATEV-Wege übergibt. Welcher passt, hängt weniger von der Technik ab als davon, wer bei Ihnen bucht und wie viel zwischen den beiden Welten umgeschlüsselt werden muss.
Im DATEV-Marktplatz ist unter den Schnittstellen-Anbietern ein Eintrag „Abacus Deep Export Buchungen“ mit dem DATEV Buchungsdatenservice gelistet. DATEV weist darauf hin, dass die Angaben dort von den Anbietern stammen. Klären Sie deshalb mit Ihrem Abacus-Ansprechpartner, für welche Version, welche Datenarten und welche Mandanten dieser Weg verfügbar ist, bevor Sie etwas Eigenes bauen.
Der Buchungsdatenservice überträgt Buchungen im DATEV-Format an DATEV Rechnungswesen. Wie dieser Stapel aufgebaut ist, welche Felder beim Import scheitern und welche Rolle die Festschreibung spielt, steht ausführlich auf unserer Seite zur DATEV-Schnittstelle am ERP. Diese Seite behandelt, was zwischen Abacus und DATEV zusätzlich zu klären ist.
| Weg | Was passiert | Passt, wenn | Worauf achten |
|---|---|---|---|
| Schnittstelle aus dem DATEV-Marktplatz | Abacus übergibt Buchungen über den DATEV Buchungsdatenservice | Abacus-Konten, Steuercodes und Währung sind schon auf den DATEV-Mandanten abgestimmt | Umfang, Version und Lizenz beim Hersteller klären |
| Buchungsstapel im DATEV-Format | Aus Abacus-Daten entsteht eine EXTF-Datei, die Kanzlei importiert sie | Wenige Gesellschaften, stabiler Kontenplan, monatlicher Rhythmus | Datei nie von Hand nachbearbeiten, Fehler im Vorsystem korrigieren |
| Automatisierung vor der Übergabe | Daten werden über die Abacus-Schnittstellen gelesen, umgeschlüsselt, geprüft und erst dann übergeben | Mehrere Gesellschaften, abweichende Kontenpläne, Fremdwährung, wiederkehrende Rückfragen der Kanzlei | Zuordnungstabellen versionieren und mit der Steuerberatung abstimmen |
Welche Schnittstellen bietet Abacus laut Hersteller?
Abacus dokumentiert im API Hub drei Schnittstellenarten: REST-APIs, ODBC/JDBC und AbaConnect. Die REST-APIs folgen laut Abacus der OData-4.0-Spezifikation und sind je Mandant adressiert. Die Endpunktliste ist nach Programmversionen getrennt, aktuell für 2024, 2025 und 2026, und wurde laut API Hub zuletzt am 15.10.2026 aktualisiert.
Für die Finanzbuchhaltung nennt der API Hub unter anderem Konten, Hauptbuchbuchungen, Journale, Buchungsstapel-Definitionen, MWST-Codes, Kostenstellen, Währungen und Wechselkurse, dazu Kunden, Lieferanten sowie Debitoren- und Kreditorenrechnungen. Für Änderungsverfolgung gibt es Abonnements, über die ein Fremdsystem von Änderungen erfahren kann, statt regelmäßig alles neu abzufragen. Laut den Abacus-Neuerungen zur Version 2023 standen die ersten REST-Schnittstellen der Finanzbuchhaltung mit dieser Version zur Verfügung, weitere Funktionen folgten schrittweise. Ältere Installationen haben deshalb nicht zwingend alle Endpunkte.
Die Anmeldung läuft über einen Servicebenutzer mit Client-ID und Client-Secret per OAuth. Ein Servicebenutzer kann laut Abacus nur über die Schnittstellen zugreifen, nicht über die Oberfläche. Zur Lizenz schreibt Abacus: Die jeweilige Applikation muss installiert und ihre AbaConnect-Option aktiviert sein, der Servicebenutzer zählt als ein Benutzer der Applikation, und jeder Mandant muss für die API durch die Abacus Research AG freigeschaltet werden. Die Zahl freigeschalteter Mandanten hat laut Abacus Preisfolgen.
| Schnittstelle | Was Abacus dokumentiert | Typischer Einsatz Richtung DATEV |
|---|---|---|
| REST-APIs (OData 4.0) | Entitäten je Mandant, Lesen und Schreiben je nach Berechtigung, Versionen 2024 bis 2026, Abonnements für Änderungen | Buchungen, Konten und MWST-Codes laufend lesen, Prüfergebnisse zurückmelden |
| AbaConnect | „Zentrale Komponente für den Datentransfer von und zu Abacus Applikationen“, in der Finanzbuchhaltung unter anderem XML-Buchungen | Dateibasierter Austausch, wo REST für die eingesetzte Version noch nicht reicht |
| ODBC/JDBC | Eigene Schnittstellenart im API Hub | Lesende Auswertungen, etwa Abstimmlisten |
Welche Endpunkte, Optionen und Mandantenfreischaltungen bei Ihnen vorhanden sind, hängt von Version und Lizenz ab. Das ist der erste Prüfpunkt im Prozessgespräch, nicht der letzte.
Wo wird die Buchhaltung der deutschen Gesellschaft geführt?
Bevor über Schnittstellen entschieden wird, muss feststehen, wo die Bücher der deutschen Gesellschaft geführt werden. Nach § 146 Abs. 2 AO sind Bücher und Aufzeichnungen grundsätzlich im Inland zu führen und aufzubewahren. Elektronische Bücher dürfen nach Abs. 2a auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat geführt werden, wenn der Datenzugriff der Finanzverwaltung voll möglich ist.
Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Für die Führung elektronischer Bücher in einem Drittstaat verlangt § 146 Abs. 2b AO eine Bewilligung der zuständigen Finanzbehörde auf Antrag, unter anderem mit Angabe des Standorts des Datenverarbeitungssystems und vollem Datenzugriff. Wer die elektronische Buchführung ohne Bewilligung in einen Drittstaat verlagert, riskiert nach Abs. 2c ein Verzögerungsgeld von 2.500 bis 250.000 Euro. Läuft der Abacus-Mandant der deutschen Gesellschaft auf einem Server in der Schweiz, ist das ein Thema für Ihre Steuerberatung, bevor es eines für die Schnittstelle ist.
Abacus bringt für deutsche Mandanten eigene Funktionen mit: Laut den Neuerungen zur Version 2023 ist die Schnittstelle zum Finanzamt für Umsatzsteuer-Voranmeldung, Dauerfristverlängerung, Zusammenfassende Meldung und E-Bilanz auf die Abacus-Plattform DeepCloud umgezogen, und DATEV-Steuerschlüssel lassen sich in den MWST-Codes hinterlegen. Ob die deutsche Gesellschaft in Abacus bucht oder die Kanzlei in DATEV, ist damit eine Entscheidung über Rollen, nicht über Machbarkeit.
| Konstellation | Wer bucht | Rolle der Schnittstelle | Zu klären |
|---|---|---|---|
| Deutsche Gesellschaft als eigener Abacus-Mandant | Ihr Team in Abacus, Kanzlei prüft und erstellt den Abschluss | Buchungen an DATEV für Abschluss und Steuererklärungen | Standort des Systems (§ 146 Abs. 2a/2b AO), Kontenrahmen des Mandanten, wer die Voranmeldung übermittelt |
| Abacus als Vorsystem, Kanzlei bucht in DATEV | Kanzlei in DATEV Rechnungswesen | Debitoren-, Kreditoren- und Bankdaten als Buchungsstapel an die Kanzlei | Belegnummern, Personenkonten, Rhythmus und Festschreibung |
| Deutsche Tochter bucht in DATEV, Konzern berichtet aus Abacus | Kanzlei in DATEV | Rückweg: Salden aus DATEV in den Abacus-Konzernmandanten | Zuordnung SKR-Konten zum Konzernkontenplan, Währungsumrechnung, Stichtag |
Die Hinweise zu § 146 AO ersetzen keine steuerliche Beratung. Stimmen Sie Standort und Bewilligung mit Ihrer Steuerberatung ab.
Wie wird der Abacus-Kontenplan auf SKR 03 oder SKR 04 abgebildet?
Über eine versionierte Zuordnungstabelle, die jedes Abacus-Konto genau einem Konto im DATEV-Mandanten zuweist und vor jeder Übergabe gegen den aktuellen Kontenplan geprüft wird. DATEV beschreibt die Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 mit zehn Kontenklassen von 0 bis 9 und mindestens vierstelligen Kontonummern. SKR 03 ordnet die Konten nach betrieblichen Abläufen, SKR 04 nach den gesetzlichen Vorgaben für Bilanz und GuV.
Ein Kontenplan aus der Schweizer Muttergesellschaft, etwa nach dem Schweizer KMU-Kontenrahmen, folgt einer anderen Logik. Deshalb geht die Zuordnung selten eins zu eins auf. Ein Abacus-Konto kann in DATEV auf mehrere Konten aufgeteilt werden müssen, etwa nach Steuersatz, oder mehrere Abacus-Konten landen auf einem DATEV-Konto. Beides ist zulässig, muss aber dokumentiert sein, weil die Zuordnung Teil Ihres Buchführungsverfahrens ist.
Im DATEV-Header steht der verwendete Sachkontenrahmen in Feld 27 und die Sachkontenlänge in Feld 14. Die Sachkontenlänge muss laut DATEV beim Import mit der Konfiguration des Mandanten übereinstimmen. Eine Zuordnungstabelle, die auf vierstellige Konten ausgelegt ist, passt nicht zu einem Mandanten mit fünfstelligen Sachkonten.
| Fall in der Zuordnung | Beispiel | Prüfregel |
|---|---|---|
| Eins zu eins | Abacus-Bankkonto auf das Bankkonto im DATEV-Mandanten | Zielkonto existiert und hat die richtige Länge |
| Eins zu viele | Ein Abacus-Erlöskonto, in DATEV getrennt nach 19 und 7 Prozent | Aufteilungsmerkmal steht in jeder Buchung, sonst Klärfall |
| Viele zu eins | Mehrere Abacus-Aufwandskonten auf ein DATEV-Sammelkonto | Summe vorher und nachher gleich |
| Kein Gegenstück | Konto, das es nur im Schweizer Konzernkontenplan gibt | Übergabe stoppt, bis die Kanzlei ein Zielkonto festgelegt hat |
| Personenkonten | Abacus-Kunden und -Lieferanten als Debitoren und Kreditoren | Nummernkreise und Länge passend zur Sachkontenlänge des Mandanten |
Wie werden Schweizer MWST-Codes und deutsche Steuerschlüssel zusammengebracht?
Gar nicht automatisch: Für die deutsche Gesellschaft gilt deutsches Umsatzsteuerrecht, ihre Buchungen brauchen deshalb deutsche Steuersätze und die von der Kanzlei vorgegebenen DATEV-Steuerschlüssel. In Deutschland beträgt die Umsatzsteuer nach § 12 UStG regulär 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent. In der Schweiz gelten laut Eidgenössischer Steuerverwaltung seit 1. Januar 2024 ein Normalsatz von 8,1 Prozent, ein reduzierter Satz von 2,6 Prozent und ein Sondersatz für Beherbergung von 3,8 Prozent.
Abacus hat dafür eine eigene Stelle: Laut den Neuerungen zur Version 2023 lassen sich die DATEV-Steuerschlüssel im Programm 5311 bei den MWST-Codes hinterlegen. Das ist der Ort, an dem die Zuordnung gepflegt werden sollte, und nicht eine Ersetzungstabelle in einer Exportdatei. Auf dem Konto lässt sich laut Abacus zudem begrenzen, welche MWST-Codes überhaupt gebucht werden dürfen, etwa nur Vorsteuercodes auf einem Aufwandskonto.
Beim Import über AbaConnect prüft Abacus die MWST-Angaben standardmäßig, fehlerhafte Buchungen werden abgelehnt. Es gibt eine Option, Buchungen ohne MWST-Validierung zu übertragen. Abacus warnt selbst, dass dann die MWST-Abrechnung falsch sein kann und eine Umsatzabstimmung unmöglich wird. Für eine deutsche Gesellschaft heißt das: Diese Option gehört nicht in einen dauerhaften Ablauf.
- Jeder Abacus-MWST-Code der deutschen Gesellschaft hat genau einen abgestimmten DATEV-Steuerschlüssel
- Codes der Schweizer Gesellschaft dürfen im deutschen Mandanten nicht vorkommen
- Welche Kombinationen aus Konto und Steuerschlüssel zulässig sind, legt Ihre Steuerberatung fest; die Regeln zu Automatikkonten stehen auf unserer DATEV-Seite
- Sachverhalte nach § 13b UStG und innergemeinschaftliche Fälle einzeln mit der Kanzlei durchgehen
Steuerliche Zuordnungen sind keine IT-Entscheidung. Stimmen Sie die Tabelle MWST-Code zu Steuerschlüssel mit Ihrer Steuerberatung ab und lassen Sie Änderungen dort freigeben.
Was ist bei Franken, Euro und Wirtschaftsjahr zu beachten?
Die deutsche Gesellschaft bucht in Euro, Franken-Beträge brauchen im DATEV-Stapel Kurs und Basisbetrag. Der Jahresabschluss ist nach § 244 HGB in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen. Im DATEV-Format steht die Währung im Header-Feld 22, Standardwert ist EUR. Wird ein Umsatz in Fremdwährung übergeben, verlangt DATEV zusätzlich die Felder 4 Kurs, 5 Basisumsatz und 6 Währungskennzeichen des Basisumsatzes. Ein Kurs von 0 ist laut DATEV unzulässig.
Auch Abacus rechnet beim Import Fremdwährungen um: Mit der Einstellung „FW berechnen“ ermittelt AbaConnect fehlende Beträge aus dem mitgegebenen Kurs oder aus den Kursen der Stammdaten. Fehlt der Kurs in der Übergabe, wird er laut Abacus nicht importiert, die Beträge werden aus den Stammdatenkursen gebildet. Für eine saubere Übergabe sollte deshalb eindeutig festgelegt sein, welches System den maßgeblichen Kurs liefert. Zum Abschlussstichtag sind Fremdwährungsposten nach § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs umzurechnen.
Das Wirtschaftsjahr steuert, in welches Jahr DATEV eine Buchung legt. Der Header enthält in Feld 13 den Wirtschaftsjahresbeginn im Format JJJJMMTT und in den Feldern 15 und 16 den Zeitraum des Stapels. Weicht das Geschäftsjahr der deutschen Tochter von dem der Schweizer Mutter ab, gehört in den Header immer das Wirtschaftsjahr des deutschen DATEV-Mandanten, nicht das des Konzerns.
| Feld im DATEV-Format | Inhalt laut DATEV | Quelle in Abacus |
|---|---|---|
| Header 13 WJ-Beginn | Wirtschaftsjahresbeginn, JJJJMMTT | Geschäftsjahr des deutschen Mandanten |
| Header 22 WKZ | ISO-Code der Währung, Standard EUR | Leitwährung des deutschen Mandanten |
| Buchung 3 WKZ Umsatz | ISO-Code der Währung des Umsatzes | Währung des Belegs, etwa CHF |
| Buchung 4 Kurs | Fremdwährungskurs, Wert 0 unzulässig | Kurs der Buchung oder der Wechselkurs-Stammdaten |
| Buchung 5 und 6 | Basisumsatz und Währung des Basisumsatzes, nur gemeinsam | Betrag in Leitwährung |
Was ändert sich mit Schweizer Mutter und deutscher Tochter?
Es entstehen zwei Abstimmungen: die zwischen Abacus und DATEV für jede Gesellschaft und die Intercompany-Abstimmung zwischen Mutter und Tochter. Abacus kennt innerhalb eines Mandanten geschäftsbereichsübergreifende Buchungen, bei denen das System die Gegenbuchungen über ein Verrechnungskonto selbst erzeugt. Das ersetzt keine Abstimmung zwischen zwei rechtlich getrennten Gesellschaften, deren Bücher in zwei Systemen liegen.
Für die Intercompany-Seite gilt: Forderungen der Mutter und Verbindlichkeiten der Tochter müssen sich je Partner, Beleg und Währung ausgleichen, Kursdifferenzen gehören erklärt, nicht verbucht und vergessen. Wie eine automatische Abstimmung über zwei ERP hinweg abläuft, beschreibt unsere Seite zur Intercompany-Abstimmung.
Bei Rechnungen zwischen den Gesellschaften lohnt ein Blick auf die E-Rechnung. Die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung im B2B gilt nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG, wenn leistender Unternehmer und Empfänger im Inland ansässig sind. Eine Rechnung der Schweizer Mutter an die deutsche Tochter fällt deshalb nicht ohne Weiteres darunter. Anders kann es aussehen, wenn die Mutter eine deutsche Betriebsstätte hat, die an dem Umsatz beteiligt ist. Das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für eine deutsche Gesellschaft mit Abacus?
Die deutsche Gesellschaft muss E-Rechnungen empfangen können, unabhängig davon, ob sie in Abacus oder über die Kanzlei in DATEV bucht. Laut BMF müssen inländische Unternehmer die technischen Voraussetzungen zum Empfang einer E-Rechnung schaffen, die Ausstellungspflicht gilt für Umsätze ab dem 1. Januar 2025 mit Übergangsregeln nach § 27 Abs. 38 UStG bis Ende 2027. Eine E-Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 UStG eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, ein PDF allein ist keine.
Für Abacus nennt der Hersteller in der Kreditorenbuchhaltung einen strukturierten Rechnungsempfang über E-Business, Belegerfassung mit Originalbeleg und Freigaben im MyAbacus. Welche deutschen Formate Ihre Abacus-Version liest, steht auf dieser Herstellerseite nicht und sollte vor dem Start geprüft werden. Wo der Empfang über ein anderes System läuft, gehört das archivierte Original an die Buchung, auch wenn sie danach an DATEV geht.
Wie Eingangsrechnungen empfangen, geprüft und freigegeben werden, beschreibt unsere Seite zum automatisierten Rechnungseingang. Für die Schweizer Gesellschaft gelten eigene Regeln, die hier nicht behandelt werden.
Woran scheitert die Übergabe von Abacus zu DATEV typischerweise?
Die meisten Fehler entstehen an der Grenze zwischen zwei Regelwerken, nicht in einem der beiden Systeme. Abacus bucht korrekt nach seinen Stammdaten, DATEV importiert korrekt nach dem Mandantenbestand, und dazwischen fehlt eine Regel. Die Tabelle zeigt die Fehlerbilder, die sich direkt aus der Herstellerdokumentation beider Seiten ableiten, und die Prüfregel, die sie vor der Übergabe abfängt.
| Fehlerbild | Ursache | Prüfregel vor der Übergabe |
|---|---|---|
| Konto im DATEV-Mandanten unbekannt | Neues Abacus-Konto ohne Eintrag in der Zuordnungstabelle | Jedes Konto gegen Tabelle und aktuellen DATEV-Kontenplan prüfen, sonst Stapel anhalten |
| Umsatzsteuer stimmt nicht | Schweizer MWST-Code oder fehlende Zuordnung zum DATEV-Steuerschlüssel | Nur Codes aus der freigegebenen Liste des deutschen Mandanten zulassen |
| Umsatzabstimmung in Abacus mit Differenz | Import ohne MWST-Validierung oder ohne MWST-Typ, laut Abacus eine bekannte Ursache | Option ohne MWST-Validierung im laufenden Betrieb ausschließen |
| Beträge in Franken landen als Euro | Fremdwährung ohne Felder 3 bis 6 oder Kurs 0 | Bei Währung ungleich EUR müssen Kurs, Basisumsatz und Basiswährung gefüllt sein |
| Buchung im falschen Jahr | Header mit Wirtschaftsjahr der Mutter statt der Tochter | WJ-Beginn und Zeitraum je Mandant aus festen Stammwerten setzen |
| Datei passt nicht zum Mandanten | Sachkontenlänge oder Kontenrahmen im Header weichen ab | Header-Felder 14 und 27 gegen die mit der Kanzlei vereinbarten Werte prüfen |
| Buchungen doppelt bei der Kanzlei | Erneute Übergabe nach Korrektur ohne Abgleich | Belegnummer und Betrag gegen bereits übergebene Stapel prüfen |
| Intercompany-Salden gehen nicht auf | Unterschiedliche Kurse oder Buchungsdaten bei Mutter und Tochter | Abstimmung je Partner, Beleg und Währung vor dem Monatsabschluss |
Formatregeln des DATEV-Stapels wie Zeichensatz, Belegfeld und Festschreibung stehen auf unserer Seite zur DATEV-Schnittstelle am ERP und gelten hier genauso.
Ablauf in 6 Schritten
- 01Prozessgespräch
Wir klären Gesellschaften, Abacus-Version, Mandanten, wer bei Ihnen bucht, wo das System läuft und an welchen Stellen heute zwischen Abacus und DATEV nachgearbeitet wird.
- 02Schnittstellenlage prüfen
Welche REST-Endpunkte, AbaConnect-Optionen und Mandantenfreischaltungen vorhanden sind und ob der im DATEV-Marktplatz gelistete Abacus-Weg für Ihre Version passt.
- 03Abstimmung mit der Steuerberatung
Kontenrahmen, Sachkontenlänge, Zuordnung der Konten, MWST-Code zu Steuerschlüssel, Währungsregel, Wirtschaftsjahr, Belegnummern und Festschreibung werden schriftlich festgelegt.
- 04Automatisierungs-Sprint
Ein Monat wird als Prototyp auf echten Daten in der Testumgebung übergeben: lesen, umschlüsseln, prüfen, Stapel erzeugen, Protokoll ablegen.
- 05Abgleich mit der Kanzlei
Die Kanzlei importiert den Teststapel, Summen je Konto und Steuerschlüssel werden gegen Abacus abgestimmt, Abweichungen fließen in die Regeln.
- 06Betrieb
Übergabe im vereinbarten Rhythmus, Klärfälle landen bei Ihrem Team, jede Änderung an Zuordnungen wird versioniert und freigegeben.
Bevor Sie starten
- Ist geklärt, wo die Bücher der deutschen Gesellschaft geführt werden und ob dafür eine Bewilligung nach § 146 Abs. 2b AO nötig ist?
- Wissen Sie, welche Abacus-Version läuft und welche Applikationen mit AbaConnect-Option lizenziert sind?
- Ist der Mandant der deutschen Gesellschaft für die Abacus-API freigeschaltet oder ist die Freischaltung beauftragt?
- Hat Ihre Steuerberatung Kontenrahmen, Sachkontenlänge und Mandantennummer schriftlich bestätigt?
- Gibt es eine Zuordnungstabelle Abacus-Konto zu DATEV-Konto mit Verantwortlichem und Versionsstand?
- Ist jeder MWST-Code der deutschen Gesellschaft einem DATEV-Steuerschlüssel zugeordnet und von der Kanzlei freigegeben?
- Ist festgelegt, welches System den Wechselkurs für Franken-Belege liefert?
- Ist das Wirtschaftsjahr der deutschen Gesellschaft bekannt, auch wenn es vom Konzern abweicht?
- Gibt es eine Testumgebung oder einen Testmandanten, auf dem der erste Stapel laufen darf?
Wann es sich nicht lohnt
- Wenn der im DATEV-Marktplatz gelistete Abacus-Weg Ihre Datenarten abdeckt und die Kanzlei ohne Nacharbeit importiert: Dann reicht der Standard.
- Wenn die deutsche Gesellschaft nur wenige Buchungen im Monat hat und die Kanzlei sie ohnehin aus Belegen bucht: Dann ist ein Belegtransfer einfacher als eine Buchungsschnittstelle.
- Wenn noch offen ist, ob die deutschen Bücher in der Schweiz geführt werden dürfen: Dann zuerst die steuerliche Klärung, sonst baut man an der falschen Stelle.
- Wenn Kontenrahmen und Steuerschlüssel mit der Kanzlei noch nicht abgestimmt sind: Dann automatisiert man nur die Fehler.
- Wenn ohnehin ein Systemwechsel der deutschen Gesellschaft beschlossen ist: Dann lohnt keine Schnittstelle zum alten Weg.
Häufige Fragen
Gibt es eine fertige Schnittstelle von Abacus zu DATEV?
Im DATEV-Marktplatz ist ein Eintrag „Abacus Deep Export Buchungen“ mit dem DATEV Buchungsdatenservice gelistet. DATEV weist darauf hin, dass die Angaben von den Anbietern stammen. Welche Version, welche Datenarten und welche Lizenz dafür nötig sind, klären Sie mit Ihrem Abacus-Ansprechpartner.
Welche Schnittstellen hat Abacus?
Der Abacus API Hub nennt REST-APIs nach OData 4.0, ODBC/JDBC und AbaConnect. Die REST-Endpunkte sind nach Programmversion getrennt dokumentiert, aktuell für 2024, 2025 und 2026. Die Anmeldung läuft über einen Servicebenutzer per OAuth.
Was braucht man lizenzseitig für die Abacus REST-API?
Laut Abacus muss die jeweilige Applikation installiert und ihre AbaConnect-Option aktiviert sein. Der Servicebenutzer zählt als ein Benutzer der Applikation, und jeder Mandant muss durch die Abacus Research AG für die API freigeschaltet werden. Die Zahl der freigeschalteten Mandanten hat laut Abacus Preisfolgen.
Darf die Buchhaltung der deutschen Tochter auf einem Abacus-Server in der Schweiz laufen?
Nur mit Bewilligung des zuständigen Finanzamts. Nach § 146 Abs. 2 AO sind Bücher grundsätzlich im Inland zu führen, elektronische Bücher dürfen nach Abs. 2a auch in einem EU-Mitgliedstaat liegen. Für einen Drittstaat wie die Schweiz verlangt Abs. 2b einen Antrag und eine Bewilligung; stimmen Sie das mit Ihrer Steuerberatung ab.
Kann Abacus DATEV-Steuerschlüssel verwalten?
Ja, laut den Abacus-Neuerungen zur Version 2023 lassen sich DATEV-Steuerschlüssel im Programm 5311 bei den MWST-Codes hinterlegen. Welcher Schlüssel zu welchem Code gehört, legt Ihre Steuerberatung fest. Die Zuordnung sollte dort gepflegt werden und nicht in einer Exportdatei.
Wie werden Franken-Buchungen an DATEV übergeben?
Mit Währungskennzeichen, Kurs und Basisbetrag. Im DATEV-Format steht die Währung des Umsatzes in Feld 3, bei Fremdwährung sind zusätzlich Kurs, Basisumsatz und dessen Währung in den Feldern 4 bis 6 zu übergeben. Der Standard im Header ist EUR, ein Kurs von 0 ist unzulässig.
Muss die Schweizer Mutter der deutschen Tochter E-Rechnungen schicken?
In der Regel nicht aus § 14 UStG, denn die Pflicht gilt, wenn leistender Unternehmer und Empfänger im Inland ansässig sind. Hat die Mutter eine deutsche Betriebsstätte, die am Umsatz beteiligt ist, kann es anders aussehen. Empfangen können muss die deutsche Tochter E-Rechnungen trotzdem, weil inländische Unternehmer dafür die technischen Voraussetzungen schaffen müssen.
Ist AbaConnect veraltet, wenn es die REST-API gibt?
Nein, Abacus kündigt AbaConnect in der Herstellerdokumentation nicht ab und führt dort Dokumentationen bis zur Version 2026, für die XML-Buchungen der Finanzbuchhaltung zuletzt zur Version 2024. Die REST-Schnittstellen der Finanzbuchhaltung gibt es laut Abacus seit Version 2023 mit schrittweise wachsendem Umfang. Welche Schnittstelle passt, hängt deshalb von Ihrer Version und den benötigten Daten ab.
Quellen
- Abacus API Hub, Übersicht der Schnittstellen (Abacus Research AG)abgerufen am 05. November 2026
- Abacus API Hub, OData Endpoints, Getting Started (Abacus Research AG)abgerufen am 05. November 2026
- Abacus API Hub, Endpunktliste Version 2026 (Abacus Research AG)abgerufen am 05. November 2026
- Abacus API Hub, GeneralLedgerEntries (Abacus Research AG)abgerufen am 05. November 2026
- Abacus API Hub, Licensing (Abacus Research AG)abgerufen am 05. November 2026
- Abacus API Hub, Authorization (Abacus Research AG)abgerufen am 05. November 2026
- AbaConnect Dokumentationen (Abacus Research AG)abgerufen am 05. November 2026
- XML-AbaConnect Fibu Buchungsschnittstelle, Version 2020 (Abacus Research AG, PDF)abgerufen am 05. November 2026
- Abacus Neuerungen Version 2023 (Abacus Research AG, PDF)abgerufen am 05. November 2026
- Abacus Finanzbuchhaltung, Übersicht (Abacus Research AG)abgerufen am 05. November 2026
- Abacus Kreditorenbuchhaltung, Übersicht (Abacus Research AG)abgerufen am 05. November 2026
- DATEV-Marktplatz, DATEV Schnittstellen Anbieter (datev.de)abgerufen am 05. November 2026
- DATEV-Format, Header (DATEV Developer Portal)abgerufen am 05. November 2026
- DATEV-Format, Buchungsstapel (DATEV Developer Portal)abgerufen am 05. November 2026
- DATEV Standard-Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 (datev.de)abgerufen am 05. November 2026
- § 146 AO, Ordnungsvorschriften für die Buchführung (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 05. November 2026
- § 244 HGB, Sprache, Währungseinheit (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 05. November 2026
- § 256a HGB, Währungsumrechnung (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 05. November 2026
- § 12 UStG, Steuersätze (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 05. November 2026
- § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 05. November 2026
- § 27 UStG, Allgemeine Übergangsvorschriften, Abs. 38 (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 05. November 2026
- BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung, GZ III C 2 - S 7287-a/00019/007/243abgerufen am 05. November 2026
- Schweizer Mehrwertsteuersätze (Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV)abgerufen am 05. November 2026
Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Genannte Produktnamen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber; eine Partnerschaft mit den Herstellern besteht nicht.