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DATEV-Schnittstelle am ERP: welcher Weg passt und wie die Übergabe fehlerfrei läuft

Ein ERP bringt Daten auf zwei Hauptwegen zu DATEV: als Buchungsstapel im DATEV-Format für DATEV Rechnungswesen oder als Rechnungsdaten mit Belegbild über die DATEV XML-Schnittstelle online an DATEV Unternehmen online. Beide Wege gibt es als Datei und als Online-Datenservice, dazu kommt DATEVconnect für lokale Installationen. Diese Seite zeigt, welcher Weg zu Ihrem Ablauf passt, woran Importe in der Praxis scheitern und welche Prüfregeln vor dem Export greifen sollten.

Von Lucas Weber, Geschäftsführer der Weber Media Consulting GmbHAktualisiert am 20 QuellenProzessgespräch vereinbaren
DATEV-Format
CSV-Datei mit Präfix EXTF, Zeile 1 Header, Zeile 2 Spaltenüberschriften, ab Zeile 3 Daten
Zeichensatz
Standard ISO-8859-1 bzw. CodePage 1252, UTF-8 nur mit Byte Order Mark und nicht über jeden Importweg
Mengengrenze
Höchstens 99.999 Buchungen je Buchungsstapel-Datei
Festschreibung
Im Header ist die Festschreibung der Standardwert, wenn nichts anderes angegeben ist

Welche Wege gibt es, um Daten aus einem ERP zu DATEV zu bringen?

DATEV dokumentiert für den Weg vom ERP in die Buchhaltung im Kern drei Bausteine: das DATEV-Format für Buchungen und Stammdaten, die DATEV XML-Schnittstelle online für Rechnungs- und Kassendaten mit Belegbildern und DATEVconnect für den Datenaustausch in einer lokalen Umgebung. Die ersten beiden gibt es als Datei und als Online-Datenservice über das DATEV-Rechenzentrum.

Der Unterschied liegt im Ziel. Das DATEV-Format liefert fertige Buchungssätze und Stammdaten an DATEV Rechnungswesen. Die XML-Schnittstelle online liefert Rechnungsdaten an DATEV Unternehmen online, wo daraus Buchungsvorschläge für die Rechnungswesen-Programme entstehen. DATEV selbst rät: Wer Daten für DATEV Rechnungswesen bereitstellen will, sollte zuerst das DATEV-Format prüfen, weil sich damit alle Anwendungsfälle im Rechnungswesen bis ins Detail bedienen lassen.

Für ein bestehendes ERP empfiehlt DATEV zuerst den Blick in den DATEV-Marktplatz, ob der Hersteller dort eine Schnittstelle anbietet. Ist er dort nicht vertreten, verweist DATEV auf das Developer Portal und auf die Möglichkeit, den Hersteller um die Umsetzung zu bitten.

WegWas übertragen wirdZiel bei DATEVTechnik laut DATEV
DATEV-Format als DateiBuchungsstapel, wiederkehrende Buchungen, Debitoren/Kreditoren, Sachkontenbeschriftungen, Zahlungsbedingungen, diverse AdressenDATEV RechnungswesenCSV-Import über die Stapelverarbeitung oder automatisiert über die Konsolen-App KrStaPv
DATEV BuchungsdatenserviceBuchungs- und Stammdaten im DATEV-Format plus zugehörige BelegbilderRechnungswesen, Belegbilder in Belege onlineOnline-APIs accounting:extf-files und accounting:documents über das DATEV-Rechenzentrum
DATEV Rechnungsdatenservice 1.0Strukturierte Rechnungsdaten und Belegbilder, je nach Software auch KassendatenDATEV Unternehmen online, daraus BuchungsvorschlägeDATEV XML-Schnittstelle online über die API accounting:dxso-jobs oder die App DATEV Belegtransfer
DATEV Belegbilderservice RechnungswesenNur gescannte und digitale DokumenteDATEV Unternehmen onlineOnline-Übertragung aus einer App oder Drittlösung
DATEVconnectBidirektionaler Austausch mit Rechnungswesen, Lohn und DMSLokale DATEV-InstallationLizenz, Installation von DATEVconnect und der jeweiligen Schnittstelle, Umsetzung durch den Softwarehersteller
DATEV Datenservice Export RechnungswesenBewegungs- und Stammdaten aus dem RechnungswesenRückweg aus DATEV zu anderen SystemenOnline-Datenservice

Diese Seite behandelt die Übergabe von Buchungen und Stammdaten an DATEV. Wie Eingangsrechnungen empfangen, geprüft und freigegeben werden, steht auf der Seite zum automatisierten Rechnungseingang.

Welche DATEV-Schnittstelle passt zu Ihrem ERP-Ablauf?

Der passende Weg hängt davon ab, wer bucht und was übergeben wird. Bucht Ihre Steuerberatung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen und liefert Ihr ERP fertige Buchungssätze, ist das DATEV-Format der direkte Weg, als Datei oder über den Buchungsdatenservice. Sollen Rechnungen als Belege mit Daten in DATEV Unternehmen online landen und dort zu Buchungsvorschlägen werden, ist die XML-Schnittstelle online gebaut.

Die XML-Schnittstelle hat dokumentierte Grenzen. Laut DATEV deckt sie reine Sachkontobuchungen wie Sachkonto an Sachkonto, etwa Zahlungsbuchungen, nicht ab, ebenso wenig die Übermittlung von Debitoren- und Kreditorenstammdaten und bestimmte Sachverhalte nach § 13b UStG. Wer diese Fälle aus dem ERP übergeben muss, landet beim DATEV-Format.

Eine eigene Online-Anbindung an die DATEV-APIs setzt laut Developer Portal eine Registrierung, eine eigene App mit Zugangsdaten, das Abonnieren der API-Produkte und die Entwicklung in einer Sandbox voraus. Vor der Liveschaltung steht ein Termin zur technischen Prüfung. Der Dateiweg kommt ohne diese Schritte aus, braucht dafür einen geregelten Import auf Seiten der Kanzlei oder des Unternehmens.

Ihre AusgangslageNaheliegender WegWarum
Kanzlei bucht, ERP liefert Ausgangsrechnungen als BuchungenDATEV-Format, als Datei oder BuchungsdatenserviceFertige Buchungssätze mit Belegfeld für den Ausgleich offener Posten
Debitoren und Kreditoren sollen aus dem ERP kommenDATEV-Format, Formate Debitoren/KreditorenDie XML-Schnittstelle überträgt laut DATEV keine Geschäftspartner-Stammdaten
Zahlungen oder Umbuchungen Sachkonto an SachkontoDATEV-FormatLaut DATEV kein Anwendungsfall der XML-Schnittstelle
Rechnungen mit Belegbild sollen in Unternehmen online geprüft werdenXML-Schnittstelle online, Rechnungsdatenservice 1.0Erzeugt Belegsätze und Buchungsvorschläge, Belegbild ist verknüpft
Nur Belege sollen digital zur KanzleiBelegbilderserviceÜberträgt Dokumente ohne Buchungsdaten
DATEV läuft lokal im eigenen Netzwerk, Austausch in beide Richtungen nötigDATEVconnect, wenn der ERP-Hersteller es umgesetzt hatLaut DATEV für die Integration in einer lokalen Umgebung gedacht

Was erledigt die Steuerberatung und was das Unternehmen?

Die Kanzlei bestellt und richtet die DATEV-Datenservices in der Regel ein, das Unternehmen liefert saubere Daten aus dem ERP. DATEV beschreibt für den Buchungsdatenservice und den Rechnungsdatenservice 1.0 jeweils eine Anleitung, den Dienst als Kanzlei zu bestellen und einzurichten, freigeschaltet wird direkt im DATEV Arbeitsplatz. Die Kanzlei ruft die übertragenen Buchungssätze anschließend im Rechnungswesen-Programm ab.

Damit eine Übergabe dauerhaft funktioniert, müssen beide Seiten dieselben Festlegungen teilen: Kontenrahmen, Kontonummernlänge, Steuerschlüssel, Belegnummernkreise, Festschreibung und den Rhythmus der Übergabe. Diese Festlegungen gehören schriftlich in eine Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung, bevor der erste Stapel übertragen wird.

AufgabeSteuerberatungUnternehmen und ERP
Datenservice bestellen und freischaltenJa, im DATEV ArbeitsplatzLiefert die Angaben zur eingesetzten Software
Kontenrahmen und KontonummernlängeLegt sie im Mandantenbestand festBildet die ERP-Konten darauf ab
Steuerschlüssel und AutomatikkontenLegt fest, welche Schlüssel und Konten geltenÜbergibt nur abgestimmte Kombinationen
Belegnummern und offene PostenNutzt Belegfeld 1 für den AusgleichVergibt eindeutige Belegnummern mit zulässigen Zeichen
FestschreibungEntscheidet, wann festgeschrieben wirdSetzt das Kennzeichen im Stapel wie vereinbart
Import und KontrolleImportiert oder ruft ab, prüft das ErgebnisPrüft vor dem Export und hält Protokolle bereit

Wie ist ein DATEV-Buchungsstapel im DATEV-Format aufgebaut?

Ein Buchungsstapel ist eine CSV-Datei mit dem Namenspräfix EXTF, deren erste Zeile ein Header mit Metadaten ist, die zweite Zeile die Spaltenüberschriften und ab der dritten Zeile die Buchungen. Felder sind durch Semikolon getrennt, jede Zeile endet mit CR/LF, Textfelder stehen in Anführungszeichen, Dezimalzahlen tragen ein Komma. Steuerzeichen wie Zeilenumbrüche sind in Textfeldern nicht zulässig.

Der Header entscheidet, ob DATEV die Datei dem richtigen Bestand zuordnet. Er enthält unter anderem Beraternummer und Mandantennummer, den Beginn des Wirtschaftsjahres, die Sachkontenlänge, den Zeitraum des Stapels mit Datum von und Datum bis, das Kennzeichen für die Festschreibung und den Sachkontenrahmen. Die Sachkontenlänge muss laut DATEV beim Import mit der Konfiguration des Mandanten übereinstimmen.

In den Buchungszeilen steht jeder Umsatz als positiver Betrag mit Soll-Haben-Kennzeichen, dazu Konto, Gegenkonto, BU-Schlüssel, Belegdatum und Belegfeld 1. DATEV empfiehlt, je Buchungsperiode eine eigene Datei zu erstellen, damit jede Periode einzeln verarbeitet werden kann. Eine Datei darf höchstens 99.999 Buchungen enthalten.

FeldRegel laut DATEV-FormatbeschreibungWarum es zählt
Umsatz (Feld 1)Positiv, nicht 0,00, zwei Nachkommastellen mit KommaDas Vorzeichen steckt im Soll-Haben-Kennzeichen, nicht im Betrag
Konto und Gegenkonto (Felder 7 und 8)Höchstens 8 bzw. 9 Stellen je nach Sachkontenlänge, Personenkonten höchstens eine Stelle längerFalsche Länge passt nicht zum Mandantenbestand
BU-Schlüssel (Feld 9)Vierstellig, in AnführungszeichenSteuert die Steuerrechnung
Belegdatum (Feld 10)Format TTMM, das Jahr ermittelt DATEV aus dem Header-Feld WirtschaftsjahresbeginnDatum und Jahr kommen aus zwei Stellen
Belegfeld 1 (Feld 11)Bis 36 Zeichen, nur Buchstaben, Ziffern und $ & % * + - /, keine Leerzeichen, Punkte oder KommasSchlüssel für den Ausgleich offener Rechnungen
Buchungstext (Feld 14)Höchstens 60 ZeichenLängere Texte aus dem ERP müssen gekürzt werden
Beleglink (Feld 20)Bis 210 Zeichen, Anführungszeichen im Inhalt verdoppeltVerbindet die Buchung mit dem archivierten Beleg
Festschreibung (Feld 114)Leer heißt automatische Festschreibung, eine 1 in einem Satz schreibt den ganzen Stapel festWirkt auf alle Buchungen der Datei
Leistungsdatum (Feld 115)Nur zusammen mit Feld 116, Einsatz laut DATEV in Absprache mit der SteuerberatungBetrifft die Zuordnung zur Steuerperiode

Woran scheitert der Import eines DATEV-Buchungsstapels typischerweise?

Die meisten Importprobleme entstehen nicht im ERP, sondern an der Nahtstelle: Der Export ist formal korrekt, passt aber nicht zum Mandantenbestand bei DATEV. Typisch sind ein falscher Zeichensatz, ein Header, der nicht zum Mandanten passt, unzulässige Zeichen im Belegfeld, Steuerschlüssel auf Konten mit Automatik-Funktion und eine Festschreibung, die niemand bewusst gesetzt hat.

Für jeden dieser Fehler lässt sich eine Regel formulieren, die schon vor dem Export prüft. Die Tabelle zeigt die Fehlerbilder, die sich direkt aus der DATEV-Formatbeschreibung und der Steuerschlüssel-Dokumentation ableiten.

FehlerbildUrsachePrüfregel vor dem Export
Umlaute erscheinen als FremdzeichenDatei in UTF-8 ohne Byte Order Mark oder Import über KrStaPv, das laut DATEV kein Unicode unterstütztDatei in CodePage 1252 schreiben oder UTF-8 mit BOM nur beim manuellen Import bzw. über accounting:extf-files
Datei wird dem Bestand nicht zugeordnetSachkontenlänge, Berater- oder Mandantennummer im Header weichen vom Mandanten abHeaderwerte gegen die mit der Kanzlei abgestimmten Stammwerte prüfen
Konten landen falsch oder gar nichtERP-Konten folgen einem anderen Kontenrahmen als der Mandant, etwa SKR03 statt SKR04Zuordnungstabelle ERP-Konto zu DATEV-Konto, jedes Konto gegen den aktuellen Kontenplan prüfen
Steuer wird nicht wie erwartet gerechnetSteuerschlüssel auf ein Konto mit Automatik-Funktion gebucht, laut DATEV nur bei Konten ohne Automatik zulässigListe zulässiger Kombinationen aus Konto und Steuerschlüssel mit der Kanzlei abstimmen und jede Zeile dagegen prüfen
Offene Posten gleichen sich nicht ausBelegfeld 1 mit Leerzeichen, Punkt, Umlaut oder mehr als 36 ZeichenBelegnummer vor dem Export gegen die erlaubten Zeichen und die Länge prüfen
Buchungen fallen ins falsche Jahr oder in keinen ZeitraumBelegdatum ohne Jahr, Jahr aus dem Header-Feld Wirtschaftsjahresbeginn, Datum außerhalb von Datum von bis Datum bisJe Buchungsperiode eine Datei, jedes Belegdatum gegen den Header-Zeitraum prüfen
Stapel ist nach dem Import nicht mehr änderbarFestschreibung im Header ist Standard, Feld 114 leer oder mit 1 gefülltFestschreibungskennzeichen ausdrücklich nach Vereinbarung setzen, nie dem Standardwert überlassen
Zeile wird abgelehnt oder Spalten verrutschenBetrag 0,00 oder negativ, Semikolon oder Zeilenumbruch im Text, Anführungszeichen nicht verdoppeltBeträge positiv mit Soll-Haben-Kennzeichen, Textfelder bereinigen und korrekt quoten
Große Monate brechen abMehr als 99.999 Buchungen in einer DateiStapel automatisch teilen und die Teile zählen

Welche Konten, Steuerschlüssel und Festschreibungsregeln für Ihren Mandanten gelten, legt Ihre Steuerberatung fest. Stimmen Sie die Zuordnungstabellen mit ihr ab, bevor der erste Stapel übertragen wird.

Welche Prüfregeln sollten vor dem DATEV-Export laufen?

Vor jedem Export sollte eine Prüfstrecke laufen, die Format, Stammdaten, Periode und Vollständigkeit kontrolliert und bei einem Verstoß den ganzen Stapel anhält. Eine Datei, die erst beim Import in der Kanzlei auffällt, kostet zwei Seiten Zeit und erzeugt Rückfragen. Eine Datei, die gar nicht auffällt, ist das größere Risiko.

Die Vergleichswerte für die Prüfung kommen idealerweise aus DATEV selbst. DATEV bietet mit dem Datenservice Export Rechnungswesen einen Weg, Bewegungs- und Stammdaten aus dem Rechnungswesen bereitzustellen. So lässt sich der Kontenplan des Mandanten als Maßstab nutzen, statt eine Kopie im ERP von Hand zu pflegen. Ob dieser Weg bei Ihnen genutzt werden kann, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

  • Formatprüfung: jede Zeile gegen die Feldregeln der DATEV-Formatbeschreibung, Header vollständig, Spaltenzahl stimmt
  • Zeichensatz: CodePage 1252 oder UTF-8 mit BOM, passend zum Importweg
  • Stammdaten: jedes Konto und Gegenkonto existiert im Kontenplan des Mandanten, Personenkonten passen zur Kontonummernlänge
  • Steuer: nur freigegebene Kombinationen aus Konto und Steuerschlüssel, keine Steuerschlüssel auf Automatikkonten
  • Periode: alle Belegdaten innerhalb von Datum von und Datum bis, eine Datei je Buchungsperiode
  • Dubletten: dieselbe Belegnummer mit gleichem Konto und Betrag nicht zweimal, auch nicht über bereits übertragene Stapel
  • Vollständigkeit: Anzahl und Summe je Konto im Stapel gleich der Summe im ERP-Journal für denselben Zeitraum
  • Festschreibung: Kennzeichen entspricht der Vereinbarung mit der Kanzlei
  • Protokoll: Ergebnis jeder Prüfung mit Zeitstempel, Dateiname und Prüfsumme der Datei ablegen

Was verlangen die GoBD von einer Schnittstelle zwischen ERP und DATEV?

Die GoBD zählen Schnittstellen ausdrücklich zum DV-System, für das der Steuerpflichtige verantwortlich ist. Laut BMF gehören zum DV-System Haupt-, Vor- und Nebensysteme wie Finanzbuchführung, Warenwirtschaft und Fakturierung einschließlich der Schnittstellen zwischen den Systemen (GoBD Rz. 20). Die Übergabe vom ERP an DATEV ist damit Teil Ihrer Buchführung und gehört in die Verfahrensdokumentation.

Besonders deutlich wird das BMF bei nachbearbeiteten Exportdateien. Als unzulässig nennen die GoBD das Beispiel, Grundaufzeichnungen aus einem Warenwirtschaftssystem über eine Schnittstelle in ein Office-Programm zu exportieren, dort unprotokolliert zu ändern und wieder zu importieren. Ebenso unzulässig ist es, Stapelbuchungen bis zum Jahresabschluss und darüber hinaus offenzuhalten (Rz. 109). Wer eine fehlerhafte EXTF-Datei in einer Tabellenkalkulation repariert, bewegt sich genau in diesem Beispiel.

Die Unveränderbarkeit kann laut GoBD unter anderem über Festschreibung, Sperren und Protokollierung erreicht werden (Rz. 110). Spätere Änderungen müssen so erfolgen, dass der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt (Rz. 111, § 146 Abs. 4 AO). Bei der Aufbewahrung nennen die GoBD auch die verwendeten Zeichensatztabellen als Teil der Strukturinformationen (Rz. 128), und eine Umwandlung, die die maschinelle Auswertbarkeit verringert, ist nicht zulässig (Rz. 129).

  • Fehler im ERP korrigieren und neu exportieren, nicht in der Exportdatei
  • Festschreibung so planen, dass Stapel nicht über Monate offen bleiben
  • Jede Übergabe protokollieren: Zeitpunkt, Datei, Anzahl, Summen, Prüfergebnis
  • Mapping-Tabellen für Konten und Steuerschlüssel versionieren, weil sie Teil des Verfahrens sind
  • Verfahrensdokumentation mit der Steuerberatung abstimmen

Die Hinweise ersetzen keine steuerliche Beratung. Ob Ihre Übergabe den GoBD entspricht, stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab.

Was ändert die E-Rechnung an der DATEV-Schnittstelle?

Die E-Rechnung ändert den Beleg, nicht die Buchungsschnittstelle. Eine E-Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 UStG eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die Buchung, die Ihr ERP daraus erzeugt, geht weiterhin als Buchungssatz oder Rechnungsdatensatz an DATEV.

Für die Aufbewahrung gilt laut GoBD: Eingehende elektronische Buchungsbelege sind in dem Format aufzubewahren, in dem sie empfangen wurden, etwa Rechnungen im XML-Format. Bei E-Rechnungen genügt es, den strukturierten Teil aufzubewahren (Rz. 131). Für die Schnittstelle heißt das: Der Beleglink in der Buchung sollte auf das archivierte Original zeigen, nicht auf ein daraus erzeugtes Bild.

Wie E-Rechnungen empfangen, gelesen und geprüft werden, bevor überhaupt eine Buchung entsteht, beschreibt die Seite zum automatisierten Rechnungseingang. Die DATEV-Schnittstelle ist der letzte Schritt dieser Kette.

Wann reicht der DATEV-Export Ihres ERP und wann lohnt eine Automatisierung?

Bringt Ihr ERP eine DATEV-Schnittstelle mit, die Ihre Kanzlei bereits nutzt und die ohne Nacharbeit importiert, reicht der Standard. Eine Automatisierung lohnt, wenn zwischen ERP und DATEV regelmäßig Handarbeit entsteht: Exporte werden nachbearbeitet, Konten umgeschlüsselt, Fehler erst in der Kanzlei gefunden oder mehrere Gesellschaften und Systeme müssen zusammengeführt werden.

Die Automatisierung ersetzt die DATEV-Schnittstelle nicht, sie setzt davor an. Sie liest die Daten über die Schnittstellen des ERP, wendet die abgestimmten Zuordnungen an, prüft jede Zeile gegen die Regeln und erzeugt den Stapel über einen der von DATEV dokumentierten Wege. Wir arbeiten herstellerunabhängig mit dem ERP, das bei Ihnen läuft.

SituationStandard-Schnittstelle des ERPAutomatisierung vor dem Export
Ein ERP, eine Gesellschaft, Export läuft fehlerfreiReichtKein Bedarf
Export muss vor jedem Import nachbearbeitet werdenReicht nicht, und die Nachbearbeitung ist ein GoBD-RisikoRegeln im Prüfschritt statt Handarbeit in der Datei
ERP-Kontenplan weicht vom DATEV-Kontenrahmen abNur mit gepflegter Zuordnung im ERPVersionierte Zuordnungstabelle mit Prüfung gegen den DATEV-Kontenplan
Mehrere Gesellschaften oder Systeme liefern an verschiedene MandantenJe System eigener ExportEin Ablauf mit Prüfregeln je Mandant
ERP hat keine DATEV-SchnittstelleHersteller fragen oder Marktplatz prüfenErzeugung im DATEV-Format aus den ERP-Daten

Ablauf in 6 Schritten

  1. 01
    Prozessgespräch

    Wir gehen Ihre heutige Übergabe an DATEV durch: ERP, Gesellschaften, Mandanten, Datenarten, Importweg und die Stellen, an denen nachgearbeitet wird.

  2. 02
    Abstimmung mit der Steuerberatung

    Kontenrahmen, Kontonummernlänge, Zuordnung der Konten, zulässige Steuerschlüssel, Belegnummernkreise, Festschreibung und Rhythmus werden mit Ihrer Kanzlei schriftlich festgelegt.

  3. 03
    Weg festlegen

    Je Datenart wird der passende DATEV-Weg gewählt: DATEV-Format als Datei, Buchungsdatenservice, XML-Schnittstelle online oder DATEVconnect, je nachdem, was Kanzlei und ERP unterstützen.

  4. 04
    Automatisierungs-Sprint

    Ein Ablauf entsteht als Prototyp auf Ihren echten Daten in der Testumgebung oder einem Testmandanten, mit Prüfregeln vor dem Export.

  5. 05
    Abnahme an echten Perioden

    Ein abgeschlossener Monat wird erneut erzeugt und mit dem bisherigen Ergebnis verglichen, Anzahl und Summen je Konto. Absichtlich fehlerhafte Datensätze müssen als Klärfall auftauchen.

  6. 06
    Verfahrensdokumentation und Betrieb

    Zuordnungen, Prüfregeln und Protokolle werden beschrieben und versioniert. Der Ablauf läuft on-premise, in einer Private Cloud in Deutschland oder in einer EU-Region der Public Cloud.

Bevor Sie starten

  • Es ist klar, ob die Kanzlei bucht oder Ihr Team selbst in DATEV bucht.
  • Berater- und Mandantennummer sowie die Sachkontenlänge liegen vor.
  • Der Kontenrahmen des Mandanten ist bekannt, etwa SKR03 oder SKR04.
  • Eine Zuordnung von ERP-Konten zu DATEV-Konten existiert oder wird mit der Kanzlei erstellt.
  • Zulässige Steuerschlüssel und Automatikkonten sind mit der Steuerberatung abgestimmt.
  • Belegnummern im ERP sind eindeutig und enthalten nur zulässige Zeichen.
  • Die Festschreibung ist vereinbart: wer, wann, für welche Stapel.
  • Eine Testumgebung oder ein Testmandant steht zur Verfügung.
  • Die Belege sind im Originalformat archiviert und verlinkbar.

Wann es sich nicht lohnt

  • Wenn Ihr ERP eine DATEV-Schnittstelle hat, die Ihre Kanzlei ohne Nacharbeit importiert.
  • Wenn wenige Buchungen im Monat anfallen und die Kanzlei ohnehin aus Belegen bucht.
  • Wenn ein ERP-Wechsel kurz bevorsteht und das neue System eine DATEV-Schnittstelle mitbringt.
  • Wenn Kontenrahmen und Steuerschlüssel mit der Kanzlei noch nicht abgestimmt sind: Dann zuerst die Abstimmung, sonst automatisiert man Fehler.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen DATEV-Format und DATEV XML-Schnittstelle online?

Das DATEV-Format ist eine CSV-Schnittstelle für Buchungen und Stammdaten in DATEV Rechnungswesen, die XML-Schnittstelle online überträgt Rechnungs- und Kassendaten mit Belegbildern an DATEV Unternehmen online. Aus den XML-Daten entstehen dort Buchungsvorschläge. Reine Sachkontobuchungen und Debitoren- oder Kreditorenstammdaten deckt die XML-Schnittstelle laut DATEV nicht ab.

Was bedeutet EXTF im Dateinamen?

EXTF kennzeichnet eine Datei im DATEV-Format, die aus einer Anwendung außerhalb von DATEV stammt. Laut Formatbeschreibung steht im ersten Header-Feld EXTF für den Export aus einer Drittanwendung und DTVF für den Export aus einer DATEV-Anwendung. Der Dateiname beginnt mit dem Präfix EXTF.

Welchen Zeichensatz braucht ein DATEV-Buchungsstapel?

Standard ist ISO-8859-1 beziehungsweise CodePage 1252. UTF-8 versteht DATEV Rechnungswesen nur, wenn die Datei eine Byte Order Mark trägt, und nur beim manuellen Import oder über die Online-API accounting:extf-files. Die Konsolen-App KrStaPv unterstützt laut DATEV kein Unicode.

Warum ist mein Stapel nach dem Import festgeschrieben?

Weil die Festschreibung im Header der Standardwert ist, wenn nichts anderes gesetzt wird. Zusätzlich gilt im Buchungssatz: Ist das Feld Festschreibung leer, wird automatisch festgeschrieben, steht in einem Satz eine 1, wird der ganze Stapel festgeschrieben. Setzen Sie das Kennzeichen deshalb bewusst und nach Absprache mit Ihrer Steuerberatung.

Wie viele Buchungen darf eine DATEV-Datei enthalten?

Höchstens 99.999 Buchungen je Buchungsstapel-Datei. Für Sachkontenbeschriftungen und Debitoren- oder Kreditorenstammdaten nennt DATEV keine solche Grenze. DATEV empfiehlt außerdem, je Buchungsperiode eine eigene Datei zu erstellen.

Darf ich eine exportierte DATEV-Datei in Excel korrigieren?

Davon ist abzuraten. Die GoBD nennen als unzulässiges Beispiel, Daten aus einem Vorsystem in ein Office-Programm zu exportieren, dort unprotokolliert zu ändern und wieder zu importieren (Rz. 109). Korrigieren Sie den Fehler im ERP oder in einer protokollierten Prüfstrecke und erzeugen Sie die Datei neu.

Kann ich Steuerschlüssel auf jedes Konto buchen?

Nein, laut DATEV können Steuerschlüssel nur in Verbindung mit Konten ohne Automatik-Funktion genutzt werden. Konten mit Automatik-Funktion rechnen die Steuer selbst, der Buchungsschlüssel 40 hebt diese Automatik auf. Welche Kombinationen für Ihren Mandanten gelten, legt Ihre Steuerberatung fest.

Brauche ich die DATEV-APIs, um mein ERP anzubinden?

Nein, nicht zwingend: Ein Buchungsstapel im DATEV-Format lässt sich über die Stapelverarbeitung importieren. Für eine Online-Anbindung über die DATEV-APIs beschreibt das Developer Portal Registrierung, eigene App, Sandbox und eine technische Prüfung vor der Liveschaltung. Bietet Ihr ERP-Hersteller bereits eine Schnittstelle im DATEV-Marktplatz an, ist das der erste Blick.

Was ist DATEVconnect?

DATEVconnect ist laut DATEV eine Sammlung von Schnittstellen für die Integration von DATEV-Lösungen in einer lokalen Umgebung, mit Datenaustausch in beide Richtungen. Dafür braucht es eine Lizenz, die Installation von DATEVconnect und der jeweiligen Schnittstelle sowie einen Softwarehersteller, der DATEVconnect umgesetzt hat.

Quellen

  1. DATEV-Format, Einstieg (DATEV Developer Portal)abgerufen am 05. November 2026
  2. DATEV-Format, Header (DATEV Developer Portal)abgerufen am 05. November 2026
  3. DATEV-Format, Buchungsstapel (DATEV Developer Portal)abgerufen am 05. November 2026
  4. DATEV-Format, Formatbeschreibung und Volumengrenze (DATEV Developer Portal)abgerufen am 05. November 2026
  5. DATEV-Format, Zeichensatz (DATEV Developer Portal)abgerufen am 05. November 2026
  6. DATEV-Format, Import/Export (DATEV Developer Portal)abgerufen am 05. November 2026
  7. DATEV XML-Schnittstelle online (DATEV Developer Portal)abgerufen am 05. November 2026
  8. Use Cases DATEV Rechnungswesen (DATEV Developer Portal)abgerufen am 05. November 2026
  9. Use Case Buchungen und Belegbilder übermitteln, DATEV Buchungsdatenservice (DATEV Developer Portal)abgerufen am 05. November 2026
  10. Use Case Rechnungen und Belegbilder übermitteln, DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 (DATEV Developer Portal)abgerufen am 05. November 2026
  11. DATEV Developer Portal, Ablauf einer Anbindungabgerufen am 05. November 2026
  12. DATEV Buchungsdatenservice, Produktbeschreibung (datev.de)abgerufen am 05. November 2026
  13. DATEV Rechnungsdatenservice 1.0, Produktbeschreibung (datev.de)abgerufen am 05. November 2026
  14. DATEVconnect, Produktbeschreibung (datev.de)abgerufen am 05. November 2026
  15. DATEV-Datenservices Rechnungswesen (datev.de)abgerufen am 05. November 2026
  16. ERP und Warenwirtschaftssysteme anbinden (datev.de)abgerufen am 05. November 2026
  17. SKR03 / SKR04: Steuerschlüssel-Tabelle 2026, Dok.-Nr. 0907048 (DATEV Hilfe-Center)abgerufen am 05. November 2026
  18. GoBD im Amtlichen AO-Handbuch 2026, Anhang 33 (BMF)abgerufen am 05. November 2026
  19. § 146 AO, Ordnungsvorschriften für die Buchführung (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 05. November 2026
  20. § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 05. November 2026

Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Genannte Produktnamen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber; eine Partnerschaft mit den Herstellern besteht nicht.

Welcher Ablauf kostet Ihr Team am meisten Zeit?

Beschreiben Sie ihn kurz. Lucas Weber meldet sich persönlich mit einer ersten Einschätzung.

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