Was ist die XRechnung?
Die XRechnung ist ein rein strukturiertes Rechnungsformat in XML, das die europäische Norm EN 16931 für Deutschland umsetzt. Sie besteht aus der CIUS XRechnung, also der deutschen Nutzungsvorgabe für das Kern-Datenmodell der Norm, und der optionalen Extension XRechnung. Betrieben wird der Standard von der KoSIT im Auftrag des IT-Planungsrats, Grundlage ist dessen Beschluss vom 22. Juni 2017. Seit dem 1. Januar 2023 ist der Betrieb Teil des Betriebskonzepts XStandards Einkauf.
Die Norm EN 16931 hat drei Teile, die für die XRechnung wichtig sind: Teil 1 legt das semantische Datenmodell und die Geschäftsregeln fest, Teil 2 die zulässigen Syntaxen, Teil 3 die Syntaxbindungen. Das Datenmodell beschreibt jede Angabe als Business Term mit fester Kennung, etwa BT-10 für die Buyer reference oder BT-24 für die Kennung der Spezifikation.
Umsatzsteuerlich ist die XRechnung eine E-Rechnung. Nach § 14 Abs. 1 UStG ist das eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das BMF stellt klar, dass der Standard XRechnung der Normenreihe EN 16931 und damit § 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG entspricht. Die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben stehen im Kern-Datenmodell, eine Extension ändert daran nichts.
Jede XRechnung ist eine E-Rechnung, aber nicht jede E-Rechnung ist eine XRechnung. Laut BMF sind alle Formate zulässig, die der EN 16931 entsprechen, welches verwendet wird, entscheiden die Vertragsparteien.
Welche Syntax hat eine XRechnung: UBL oder CII?
Eine XRechnung kommt entweder in der Syntax UBL 2.1 oder in UN/CEFACT Cross Industry Invoice (CII) in der Schemaversion 16B. Beide bilden dasselbe Datenmodell ab, sehen als XML-Datei aber völlig unterschiedlich aus. Die Spezifikation der KoSIT legt fest: Rechnungssteller wählen eine der beiden Syntaxen, Rechnungsempfänger müssen beide empfangen können.
Für den Empfang heißt das: Ein Leser, der nur eine Syntax kennt, verarbeitet die Hälfte der möglichen Rechnungen nicht. Die KoSIT nennt als Ausweg eine Umwandlung in eine der beiden Syntaxen, weist aber darauf hin, dass dabei sogenannte Mismatches auftreten können, also Angaben, die sich nicht verlustfrei übertragen lassen. Welche Syntax vorliegt, erkennt eine Software am Wurzelelement der Datei.
| Merkmal | UBL | CII |
|---|---|---|
| Vollständige Bezeichnung | Universal Business Language 2.1 (ISO/IEC 19845) | UN/CEFACT Cross Industry Invoice, XML-Schema 16B |
| Dokumentarten | Eigene Dokumente für Invoice und CreditNote | Ein Dokument CrossIndustryInvoice, Art über den Rechnungstyp |
| Beim Empfang | Muss angenommen werden, gleiche Regeln der EN 16931 und der XRechnung | Muss angenommen werden, gleiche Regeln der EN 16931 und der XRechnung |
Welche XRechnung-Version gilt aktuell?
Aktuell gilt die XRechnung 3.0, die am 1. Februar 2024 in Kraft getreten ist. Die Version 2.3 ist zum selben Tag außer Kraft getreten. Die heute gültige Fassung der Spezifikation ist 3.0.2 vom 20. Juni 2024, sie enthält laut KoSIT gegenüber 3.0.1 nur redaktionelle Änderungen ohne funktionale Auswirkungen. Weil es im Sommer 2026 kein normatives Release gab, bleibt die Version 3.0 laut KoSIT mindestens bis zum 31. Juli 2027 gültig.
Die technischen Komponenten werden laufend in Bundles nachgezogen. Der jüngste Stand ist das Bundle 3.0.2 Summer 2026 Bugfix vom 31. August 2026, dazu eine korrigierte Visualisierung vom 13. Oktober 2026. Wer XRechnungen prüft, sollte die Validatorkonfiguration auf diesem Stand halten, denn veraltete Prüfregeln melden Fehler, die keine sind, oder übersehen echte.
Die nächste große Version ist in Vorbereitung. Die Vorversion der XRechnung 4.0 hat die KoSIT am 15. September 2026 veröffentlicht, sie ist ausdrücklich nicht für den produktiven Einsatz gedacht. XRechnung 4.0 setzt die überarbeitete Norm EN 16931-1:2026 um. Das Bundle mit den technischen Komponenten erwartet die KoSIT nach aktuellem Stand im Frühjahr 2027.
- Mehr als 50 neue Business Terms im Datenmodell
- BT-10 Buyer reference darf mehrfach vorkommen
- XML-Anhänge in der Rechnung werden erlaubt
- Die bisherige Skonto-Regelung wird durch die neue Gruppe BG-35 Early Payment Discount ersetzt
- Eine Rechnung kann sich auf mehrere Bestellungen und Lieferungen beziehen
| Stand | Datum | Bedeutung für den Empfang |
|---|---|---|
| XRechnung 3.0 in Kraft | 1. Februar 2024 | Maßgebliche Version, Kennung in BT-24: urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0 |
| Spezifikation 3.0.2 | 20. Juni 2024 | Nur redaktionelle Änderungen gegenüber 3.0.1 |
| Bundle 3.0.2 Summer 2026 Bugfix | 31. August 2026 | Aktuelle Prüfregeln und Komponenten verwenden |
| Vorversion XRechnung 4.0 | 15. September 2026 | Nicht produktiv, zur Vorbereitung lesen |
| Gültigkeit Version 3.0 | mindestens bis 31. Juli 2027 | Kein Handlungsdruck vor dem finalen 4.0-Bundle |
Die Liste oben nennt Änderungen der Vorversion 4.0 laut KoSIT. Für Ihren Rechnungseingang heißt der letzte Punkt: Der Abgleich gegen Bestellungen muss künftig mit mehreren Bestellbezügen je Rechnung umgehen können.
Wer muss eine XRechnung senden oder empfangen?
Im B2B gibt es keine Pflicht zur XRechnung, sondern eine Pflicht zur E-Rechnung, und die XRechnung ist eines der zulässigen Formate. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer die technischen Voraussetzungen schaffen, um E-Rechnungen zu empfangen, laut BMF auch Kleinunternehmer. Für den Versand gelten Übergangsregeln nach § 27 Abs. 38 UStG: Für Umsätze in 2025 und 2026 sind Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, andere elektronische Formate wie PDF noch zulässig. Für Umsätze in 2027 gilt das nur noch, wenn der Gesamtumsatz des Ausstellers im Vorjahr höchstens 800.000 Euro betrug, oder bei EDI mit Zustimmung des Empfängers. Für Umsätze ab 2028 läuft die Übergangsregel aus.
Im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (B2G) ist die E-Rechnung schon länger Pflicht. Laut E-Rechnungsverordnung des Bundes müssen Rechnungssteller Rechnungen elektronisch ausstellen und übermitteln, nicht erfasst sind unter anderem Rechnungen nach Direktaufträgen bis 1.000 Euro. Grundsätzlich ist der Standard XRechnung zu verwenden, ein anderer Standard ist erlaubt, wenn er der europäischen Norm entspricht. Die Übermittlung läuft über ein Verwaltungsportal des Bundes. Laut e-rechnung-bund.de gilt die Pflicht für Lieferanten des Bundes seit dem 27. November 2020, zentrale Plattform ist die OZG-RE.
| Frage | B2B (Unternehmen untereinander) | B2G (Rechnungen an den Bund) |
|---|---|---|
| Ist XRechnung Pflicht? | Nein, jedes Format nach EN 16931 oder ein vereinbartes Format mit verlustfreier Extraktion | Grundsätzlich ja, andere Formate nach der europäischen Norm sind zulässig |
| Ab wann? | Empfang seit 1. Januar 2025, Versand nach den Übergangsregeln bis Ende 2027 | Für Lieferanten des Bundes seit 27. November 2020 |
| Leitweg-ID nötig? | Nein, im Feld BT-10 genügt eine eigene Kennung des Käufers | Ja, die Leitweg-ID ist Pflichtangabe nach § 5 ERechV |
| Weitere Pflichtangaben | Umsatzsteuerliche Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG | Zusätzlich Bankverbindung, Zahlungsbedingungen, E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers, bei Vorgabe Lieferanten- und Bestellnummer |
| Übermittlung | Frei vereinbar, etwa E-Mail, Portal, EDI oder Schnittstelle | Verwaltungsportal des Bundes nach vorheriger Registrierung |
Rechtsstand 6. November 2026 nach Gesetzestext, E-Rechnungsverordnung und BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025. Die vollständige Fristen-Tabelle steht auf der Seite zum Rechnungseingang. Diese Seite ist keine Rechtsberatung, stimmen Sie die Einordnung Ihres Falls mit Ihrer Steuerberatung ab.
Was unterscheidet XRechnung und ZUGFeRD?
Die XRechnung ist rein strukturiert, ZUGFeRD ist hybrid: ein PDF mit eingebetteter XML-Datei. Beide können E-Rechnungen sein. Laut BMF fällt ZUGFeRD ab Version 2.0.1 unter die zulässigen Formate, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Bei einer hybriden Rechnung ist der strukturierte Teil führend, weichen PDF und XML voneinander ab, gehen die strukturierten Daten vor.
Für den Empfang ist der praktische Unterschied groß: Eine XRechnung hat kein Rechnungsbild. Wer sie öffnet, sieht XML-Code. Ohne Visualisierung kann Ihr Team eine XRechnung weder sichten noch freigeben. Welche ZUGFeRD-Profile wie geprüft werden, zeigt die Formattabelle auf der Seite zum Rechnungseingang.
Wie wird eine XRechnung empfangen, geprüft und ins ERP übernommen?
Eine XRechnung wird in fünf Schritten verarbeitet: als XML erkennen, Syntax bestimmen, validieren, für Menschen lesbar machen und als Beleg ans ERP übergeben, während das Original-XML archiviert wird. Der Weg ins Haus ist frei vereinbar. Das BMF nennt E-Mail, Download aus einem Portal, EDI, eine elektronische Schnittstelle oder einen gemeinsamen Speicherort. Ein eigenes Postfach nur für E-Rechnungen ist laut BMF nicht nötig.
Die Validierung ist laut KoSIT-Spezifikation Bestandteil des Rechnungsempfangs und dreistufig aufgebaut: Zuerst wird das Syntaxschema geprüft, dann die Regeln der EN 16931, dann die nationalen Regeln der XRechnung. Das Ergebnis ist eine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung, die Entscheidung trifft der Empfänger. Die KoSIT stellt dafür den Validator und die Validatorkonfiguration XRechnung bereit, beide quelloffen unter der Apache-Lizenz 2.0. Der Validator läuft als Kommandozeilenprogramm, als Bibliothek in einer eigenen Anwendung oder als Dienst mit HTTP-Schnittstelle und erzeugt immer einen Prüfbericht im XML-Format.
Eine bestandene Validierung ist eine Hilfe, kein Freibrief. Laut BMF kann sich ein Unternehmer bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf das technische Ergebnis der Validierung zu Format und Geschäftsregeln verlassen, die Pflicht zur inhaltlichen Prüfung bleibt aber. Ein falscher Steuersatz etwa läuft fehlerfrei durch jede Validierung. Das BMF empfiehlt, den Validierungsbericht als Nachweis aufzubewahren.
- Formatfehler: Die Datei entspricht nicht dem Schema. Laut BMF liegt dann keine E-Rechnung vor, sondern eine sonstige Rechnung.
- Geschäftsregelfehler: Angaben fehlen oder widersprechen sich, etwa ein Steuerbetrag, der nicht zum Steuersatz passt.
- Inhaltsfehler: Pflichtangaben nach §§ 14 Abs. 4 und 14a UStG fehlen oder sind falsch. Die Rechnung ist dann nicht ordnungsmäßig, auch wenn der Validator nichts meldet.
Wie kann man eine XRechnung lesen und wie wird sie archiviert?
Eine XRechnung lesen Sie mit einer Visualisierung, die das XML in eine HTML- oder PDF-Ansicht umwandelt. Die KoSIT stellt dafür XSL-Transformationen bereit, die UBL und CII zunächst in ein einheitliches Zwischenformat und dann in HTML oder PDF übersetzen. Viele Buchhaltungs- und ERP-Programme bringen eine solche Anzeige mit, die KoSIT-Komponenten lassen sich aber auch in eigene Abläufe einbauen.
Die Ansicht ist nur eine Lesehilfe. Die KoSIT schreibt ausdrücklich, dass eine Visualisierung keine gültige XRechnung ist und nicht zur Langzeitarchivierung gedacht ist. Original ist allein das XML. Das deckt sich mit den GoBD in der Fassung vom 14. Juli 2025: Eingehende Belege sind in dem Format aufzubewahren, in dem sie empfangen wurden, bei E-Rechnungen genügt der strukturierte Teil. Den menschenlesbaren Teil müssen Sie nur zusätzlich aufbewahren, wenn er steuerlich bedeutsame zusätzliche oder abweichende Angaben enthält, etwa Buchungsvermerke.
Für Ihren Ablauf folgt daraus: Die Ansicht entsteht bei Bedarf aus dem XML und wird nicht anstelle des XML abgelegt. Werden Buchungsvermerke oder Freigaben an der Ansicht angebracht, gehören sie in eine eigene, verknüpfte Aufzeichnung, damit nachvollziehbar bleibt, was geprüft und entschieden wurde.
Wo und wie lange Sie Rechnungen aufbewahren, stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab. Diese Seite ersetzt keine Verfahrensdokumentation.
Wie unterstützen SAP, Business Central, DATEV und Abacus die XRechnung?
Alle vier Systeme dokumentieren einen Weg für eingehende XRechnungen, unterscheiden sich aber bei Syntax, Zusatzdiensten und dem Schritt von der E-Rechnung zur gebuchten Eingangsrechnung. Die Tabelle fasst zusammen, was die Hersteller selbst beschreiben. Für SAP S/4HANA prüfen Sie den Funktionsumfang in der Hilfe Ihres Release, die Angaben unten beziehen sich auf die Beschreibung für SAP ERP. Den Ablauf von der Prüfung bis zur Buchung je System beschreibt die Seite zum Rechnungseingang, den DATEV-Buchungsstapel die Seite zur DATEV-Schnittstelle.
| System | Was der Hersteller beschreibt | Worauf achten |
|---|---|---|
| SAP ERP | Empfangene XML-Rechnung hochladen, als HTML anzeigen und über SAP Document and Reporting Compliance, cloud edition gegen XRechnung in CII und in UBL validieren, Bearbeitung im eDocument Cockpit, Weitergabe an eine angebundene Eingangsautomatisierung | Validierung über einen Cloud-Dienst, Leitweg-ID wird je Buchungskreis gepflegt, Release und Lizenzumfang klären |
| Microsoft Dynamics 365 Business Central | Ab Version 26.3 in der deutschen Lokalisierung XRechnung (nur UBL), Peppol BIS 3 und ZUGFeRD, je Format ein eigener E-Document Service, ZUGFeRD-XML wird automatisch entnommen | XRechnung in CII braucht einen eigenen Weg, aus einem E-Document entsteht nicht automatisch eine Einkaufsrechnung |
| DATEV | E-Rechnungsplattform empfängt XRechnung und ZUGFeRD 2.x nach EN 16931 über TRAFFIQX, Peppol oder E-Mail und übergibt an DATEV Unternehmen online, Archivierung dort in Belege online | Im Postfach selbst sind Rechnungen 90 Tage abrufbar, archiviert wird erst in Unternehmen online, alternativ Upload Mail oder Upload online |
| Abacus | Laut Hersteller (Stand 28. November 2024) empfängt und versendet E-Business ZUGFeRD, XRechnung und Factur-X, Weiterverarbeitung in der Kreditorenbuchhaltung | Damals unterstützten DeepBox und AbaScan Pro nur ZUGFeRD, XRechnung war angekündigt, aktuellen Stand je Version beim Hersteller prüfen |
Welche Fehler treten bei XRechnungen häufig auf?
Die häufigsten Fehler betreffen fehlende Pflichtfelder der deutschen Geschäftsregeln, die falsche Kennung der Spezifikation und Angaben, die nur in einer Anlage statt im XML stehen. Die Tabelle ordnet typische Fehlerbilder der jeweiligen Regel aus der KoSIT-Spezifikation 3.0.2 und der Einordnung im BMF-Schreiben zu. Nicht jeder Validierungsfehler macht die Rechnung umsatzsteuerlich unbrauchbar, und nicht jede fehlerfreie Validierung heißt, dass die Rechnung stimmt.
| Fehlerbild | Regel | Was es bedeutet |
|---|---|---|
| Buyer reference (BT-10) fehlt | BR-DE-15 | Geschäftsregelfehler, laut BMF umsatzsteuerlich unbeachtlich. Im B2B genügt eine eigene Kennung des Käufers, die Leitweg-ID braucht es nur im B2G |
| Leitweg-ID fehlt bei Rechnung an den Bund | § 5 ERechV | Pflichtangabe im öffentlichen Auftragswesen, das Portal kann die Rechnung nicht zuordnen |
| Datei passt nicht zum Schema, etwa falsche Syntax oder beschädigtes XML | Schemaprüfung | Formatfehler, laut BMF liegt dann keine E-Rechnung vor, sondern eine sonstige Rechnung |
| Falsche oder veraltete Kennung in BT-24 | BR-DE-21 | Rechnung erklärt sich zu einer anderen Spezifikation, etwa einer außer Kraft gesetzten Version |
| Kontaktdaten des Verkäufers fehlen (BT-41, BT-42, BT-43) | BR-DE-2, BR-DE-5 bis BR-DE-7 | Ansprechpartner, Telefon und E-Mail sind in der XRechnung Pflicht |
| Ort oder Postleitzahl von Verkäufer oder Käufer fehlen | BR-DE-3, BR-DE-4, BR-DE-8, BR-DE-9 | Adressangaben unvollständig |
| Überweisung angegeben, aber keine Kontoangaben | BR-DE-23, BR-DE-19 | Bei Überweisung muss die Gruppe CREDIT TRANSFER folgen, bei SEPA eine korrekte IBAN |
| Skonto als Freitext statt im festen Muster | BR-DE-18 | Skonto muss in BT-20 in der Form #SKONTO#TAGE=n#PROZENT=n# stehen, sonst kann es nicht automatisch gezogen werden |
| Steuerangaben nur im angehängten PDF | Abschnitt 14.5 Abs. 1 UStAE | Ein Verweis auf eine Anlage genügt nicht, alle Pflichtangaben müssen im strukturierten Teil stehen |
| Validierung grün, Steuersatz trotzdem falsch | Inhaltsprüfung | Inhaltsfehler, die Rechnung ist nicht ordnungsmäßig, beim Lieferanten eine Berichtigung anfordern |
Ablauf in 5 Schritten
- 01XML erkennen
Eingänge aus Postfach, Portal oder Schnittstelle nach XML-Anhängen durchsuchen. Eine XRechnung kommt ohne PDF, ein Eingang, der nur PDFs als Rechnung erkennt, legt sie sonst unter Sonstiges ab.
- 02Syntax und Version bestimmen
Am Wurzelelement UBL oder CII erkennen und die Kennung in BT-24 auslesen. Beide Syntaxen müssen gelesen werden.
- 03Validieren
Schema, Regeln der EN 16931 und Regeln der XRechnung mit aktueller Validatorkonfiguration prüfen und den Prüfbericht zum Beleg legen.
- 04Lesbar machen und inhaltlich prüfen
Ansicht aus dem XML erzeugen, Pflichtangaben, Rechnerik, Bankverbindung und Dubletten prüfen. Abweichungen gehen mit Begründung an Ihr Team.
- 05Übergeben und archivieren
Daten als Beleg oder Buchungsvorschlag an SAP, Business Central, DATEV oder Abacus übergeben und das Original-XML unverändert aufbewahren.
Bevor Sie starten
- Alle Eingangskanäle kennen, über die heute schon XML-Rechnungen ankommen, auch Portale von Lieferanten
- Prüfen, ob Ihr ERP oder Ihre Buchhaltungssoftware XRechnung in UBL und in CII annimmt
- Stand der Prüfregeln festlegen und einen Verantwortlichen für Bundle-Updates der KoSIT benennen
- Klären, wo das Original-XML archiviert wird und dass es durch keine Umwandlung verloren geht
- Festlegen, wie Ihr Team XRechnungen ansieht und freigibt, ohne die Ansicht als Original abzulegen
- Vorgabe an Lieferanten formulieren: Format, Übermittlungsweg und welche Kennung in BT-10 stehen soll
- Vorgehen bei Formatfehlern regeln: wer beim Lieferanten eine korrekte E-Rechnung anfordert
- Wenn Sie an Bundesbehörden fakturieren: Leitweg-IDs Ihrer öffentlichen Kunden im Stamm pflegen
- Die Einordnung von Fristen und Aufbewahrung mit Ihrer Steuerberatung abstimmen
Wann es sich nicht lohnt
- Wenn nur wenige XRechnungen im Monat ankommen und Ihre Kanzlei die Belege ohnehin in ihrer Software verarbeitet, reichen Empfang und Weitergabe dorthin.
- Wenn Ihr ERP beide Syntaxen im Standard annimmt, prüft und den Lieferanten zuordnet, ist eine Zusatzschicht nur für das Format überflüssig.
- Wenn ein ERP-Wechsel beschlossen ist und kurz bevorsteht, lohnt eine enge Kopplung an das alte System nicht.
- Eine eigene Umstellung auf XRechnung 4.0 lohnt vor dem finalen Bundle nicht, die Version 3.0 gilt mindestens bis 31. Juli 2027.
Häufige Fragen
Was ist eine XRechnung einfach erklärt?
Eine XRechnung ist eine Rechnung als XML-Datei, deren Inhalt eine Software ohne Abtippen lesen kann. Sie folgt der europäischen Norm EN 16931 und dem deutschen Standard der KoSIT. Sie hat kein Rechnungsbild, für Menschen wird sie über eine Visualisierung lesbar.
Welche XRechnung-Version ist aktuell?
Aktuell gilt die XRechnung 3.0, in Kraft seit dem 1. Februar 2024, in der Fassung 3.0.2 vom 20. Juni 2024. Laut KoSIT bleibt sie mindestens bis zum 31. Juli 2027 gültig. Eine Vorversion der XRechnung 4.0 erschien am 15. September 2026, sie ist noch nicht für den produktiven Einsatz gedacht.
Ist die XRechnung im B2B Pflicht?
Nein, im B2B ist die E-Rechnung Pflicht, nicht ein bestimmtes Format. Zulässig ist jedes Format nach EN 16931, also neben der XRechnung etwa ZUGFeRD ab 2.0.1 außer MINIMUM und BASIC-WL. Empfangen müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025.
Wie kann ich eine XRechnung öffnen und lesen?
Sie öffnen eine XRechnung mit einem Programm, das das XML als Rechnung darstellt, einem sogenannten Viewer. Viele Buchhaltungsprogramme haben eine solche Anzeige eingebaut, die KoSIT stellt zudem frei nutzbare Bausteine für HTML- und PDF-Ansichten bereit. Die Ansicht ist nur eine Lesehilfe, aufzubewahren ist das XML.
Brauche ich für jede XRechnung eine Leitweg-ID?
Nein, die Leitweg-ID ist nur bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber nötig. Sie steht im Feld BT-10 Buyer reference, das in der XRechnung immer gefüllt sein muss. Im B2B kann dort laut KoSIT eine eigene Kennung des Käufers stehen.
Was ist der Unterschied zwischen UBL und CII?
UBL und CII sind zwei XML-Syntaxen für dasselbe Datenmodell der EN 16931. Der Rechnungssteller wählt eine davon, der Empfänger muss laut KoSIT beide annehmen. Inhaltlich gelten dieselben Regeln, die Dateien sind aber unterschiedlich aufgebaut.
Reicht eine erfolgreiche Validierung für den Vorsteuerabzug?
Nein, die Validierung prüft Format und Geschäftsregeln, nicht die inhaltliche Richtigkeit. Laut BMF läuft etwa ein falscher Steuersatz fehlerfrei durch jede Validierung. Den Prüfbericht aufzubewahren, empfiehlt das BMF als Nachweis.
Was passiert, wenn eine XRechnung einen Formatfehler hat?
Bei einem Formatfehler liegt laut BMF keine E-Rechnung vor, sondern eine sonstige Rechnung. Fordern Sie beim Lieferanten eine korrekte E-Rechnung an. Ob Sie die Rechnung bis dahin anders behandeln, stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab.
Muss ich zusätzlich ein PDF der XRechnung aufbewahren?
Nein, laut GoBD in der Fassung vom 14. Juli 2025 genügt bei E-Rechnungen der strukturierte Teil. Eine Ansicht oder ein PDF müssen Sie nur aufbewahren, wenn es steuerlich bedeutsame zusätzliche oder abweichende Angaben enthält, etwa Buchungsvermerke.
Quellen
- XRechnung, Standard und technische Komponenten (KoSIT, xeinkauf.de)abgerufen am 06. November 2026
- XRechnung, Versionen und Bundles (KoSIT, xeinkauf.de)abgerufen am 06. November 2026
- XRechnung 4.0, Vorversion (KoSIT, xeinkauf.de)abgerufen am 06. November 2026
- Spezifikation XRechnung 3.0.2 vom 20.06.2024 (KoSIT, PDF)abgerufen am 06. November 2026
- KoSIT Validator (GitHub, itplr-kosit)abgerufen am 06. November 2026
- Validatorkonfiguration XRechnung (GitHub, itplr-kosit)abgerufen am 06. November 2026
- XRechnung Visualization (GitHub, itplr-kosit)abgerufen am 06. November 2026
- § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 06. November 2026
- § 27 UStG, Allgemeine Übergangsvorschriften, Abs. 38 (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 06. November 2026
- § 3 E-Rechnungsverordnung, Verbindlichkeit der elektronischen Form (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 06. November 2026
- § 4 E-Rechnungsverordnung, Rechnungsdatenmodell und Übermittlung (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 06. November 2026
- § 5 E-Rechnungsverordnung, Inhalt der elektronischen Rechnung (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 06. November 2026
- BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung, GZ III C 2 - S 7287-a/00019/007/243abgerufen am 06. November 2026
- BMF-Schreiben vom 14.07.2025, GoBD, 2. Änderungabgerufen am 06. November 2026
- E-Rechnung Bund, Informationen für Rechnungssteller (e-rechnung-bund.de)abgerufen am 06. November 2026
- SAP ERP, Processing Electronic Supplier Invoices (Received by E-Mail) (SAP Help Portal)abgerufen am 06. November 2026
- Business Central, Electronic invoicing in Germany (Microsoft Learn)abgerufen am 06. November 2026
- DATEV E-Rechnungsplattform (DATEV eG)abgerufen am 06. November 2026
- E-Rechnungen mit DATEV Unternehmen online verarbeiten (DATEV eG)abgerufen am 06. November 2026
- E-Rechnungspflicht in Deutschland: Abacus ist bereit (Abacus Research AG, 28.11.2024)abgerufen am 06. November 2026
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