Was bedeutet es, den Rechnungseingang zu automatisieren?
Ein automatisierter Rechnungseingang übernimmt fünf Schritte, die heute oft von Hand laufen: empfangen, auslesen, prüfen, freigeben und an das ERP übergeben. Ihr ERP bleibt das führende System. Die Automatisierung arbeitet über dessen Schnittstellen und legt nur die Fälle vor, die eine Entscheidung brauchen.
Der wichtigste Unterschied liegt im Eingangsformat. Eine E-Rechnung bringt ihre Daten strukturiert mit, sie muss nicht ausgelesen, sondern nur gelesen und geprüft werden. Ein PDF oder ein Scan dagegen muss erst in Daten übersetzt werden, und jedes ausgelesene Feld ist eine Annahme, bis es geprüft ist. Bis mindestens Ende 2027 kommen beide Arten parallel an, deshalb braucht ein tragfähiger Eingang beide Wege.
Automatisierung heißt dabei nicht, dass Rechnungen ungesehen bezahlt werden. Das Ziel ist ein Eingang, der jede Rechnung nach festen Regeln prüft, die unauffälligen durchlaufen lässt und jede Abweichung mit Begründung an die richtige Person gibt.
- Empfangen: Postfach, Portal, Upload, EDI, Papier per Scan
- Lesen oder auslesen: XML direkt, PDF und Scan mit Texterkennung
- Prüfen: Format, Pflichtangaben, Rechnerik, Dubletten, Bankdaten, Bestellung, Wareneingang
- Freigeben: nach Betrag, Kostenstelle und Art der Abweichung
- Übergeben: als Beleg oder Buchungsvorschlag in SAP, Business Central, DATEV oder Abacus
Welche E-Rechnungspflichten gelten seit 2025 und was ändert sich 2027 und 2028?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer die technischen Voraussetzungen schaffen, um E-Rechnungen zu empfangen, das gilt auch für Kleinunternehmer. Für den Versand gelten Übergangsregeln nach § 27 Abs. 38 UStG, die Pflicht zur E-Rechnung im inländischen B2B folgt aus § 14 Abs. 2 UStG.
Eine E-Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 UStG eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Ein PDF per Mail ist keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung. Für den Empfang per E-Mail ist laut BMF kein eigenes Postfach nur für E-Rechnungen nötig. Wer E-Rechnungen technisch nicht empfangen kann oder ablehnt, hat keinen Anspruch darauf, stattdessen eine sonstige Rechnung zu bekommen.
Für Ihren Eingang heißt das: Bis Ende 2027 kommen Papier, PDF, XRechnung, ZUGFeRD und EDI gemischt an. Erst für Umsätze ab 2028 wird die strukturierte E-Rechnung im inländischen B2B zur Regel.
| Zeitraum der Leistung | Was der Rechnungsaussteller darf | Grundlage |
|---|---|---|
| 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 | Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, ein anderes elektronisches Format wie PDF | § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG |
| Kalenderjahr 2027 | Papier oder anderes elektronisches Format nur, wenn sein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 Euro betrug | § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG |
| Kalenderjahr 2027 | Unabhängig vom Umsatz: EDI-Verfahren mit Zustimmung des Empfängers, auch wenn es nicht der EN 16931 entspricht | § 27 Abs. 38 Nr. 3 UStG |
| ab 1. Januar 2028 | E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern | § 14 Abs. 2 UStG |
| dauerhaft | Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern auch als sonstige Rechnung | BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Rn. 22 |
Rechtsstand 5. November 2026 nach Gesetzestext und BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025. Für Ihren konkreten Fall, etwa Leistungen an Betriebsstätten im Ausland, stimmen Sie die Einordnung mit Ihrer Steuerberatung ab.
Welche Formate muss ein automatisierter Rechnungseingang lesen?
Ein automatisierter Rechnungseingang muss mindestens XRechnung in beiden Syntaxen und ZUGFeRD lesen, dazu PDF und Scan für sonstige Rechnungen. Laut BMF erfüllen die Formate XRechnung und, unter bestimmten Voraussetzungen, ZUGFeRD die Anforderungen an eine E-Rechnung nach der europäischen Norm EN 16931. Auch andere Formate nach dieser Norm sind zulässig, welches verwendet wird, entscheiden die Vertragsparteien.
XRechnung ist ein rein strukturiertes XML-Format, das die KoSIT im Auftrag des IT-Planungsrats betreibt. Es gibt sie in zwei Syntaxen, UBL 2.1 und UN/CEFACT CII. Ein Leser, der nur eine Syntax kennt, lässt die andere still liegen. ZUGFeRD ist ein hybrides Format: ein PDF mit eingebetteter XML-Datei. Factur-X und ZUGFeRD sind laut dem französischen Forum FNFE-MPE technisch identisch, aktuell ist ZUGFeRD 2.5.2 vom 4. August 2026.
Bei hybriden Rechnungen zählt der strukturierte Teil. Weicht das PDF inhaltlich vom XML ab, etwa durch einen anderen Steuerbetrag, ist ein Vorsteuerabzug laut BMF nur aus dem strukturierten Teil möglich, und das abweichende Bild kann eine weitere Rechnung darstellen. Ein automatisierter Eingang vergleicht deshalb Bild und Daten, statt nur das PDF anzuzeigen.
| Format oder Profil | Gilt als E-Rechnung? | Was das für die Prüfung heißt |
|---|---|---|
| XRechnung (UBL 2.1 oder CII) | Ja | Direkt lesen, mit Validator gegen Format und Geschäftsregeln prüfen |
| ZUGFeRD ab 2.0.1, Profil MINIMUM | Nein | Nur Mindestangaben, Inhalt aus dem PDF lesen und wie eine sonstige Rechnung prüfen |
| ZUGFeRD ab 2.0.1, Profil BASIC WL | Nein | Nur Angaben auf Belegebene, Positionsdaten kommen erst ab BASIC hinzu, Abgleich je Position braucht das PDF |
| ZUGFeRD ab 2.0.1, Profile BASIC, EN 16931, EXTENDED | Ja | XML lesen, PDF als Sichtbeleg gegen das XML prüfen |
| ZUGFeRD, Referenzprofil XRECHNUNG | Ja | Wie XRechnung behandeln |
| EDI nach Vereinbarung | Ja, wenn eine verlustfreie Extraktion der Pflichtangaben möglich ist | Mapping je Lieferant dokumentieren |
| PDF ohne XML, Scan, Papier | Nein, sonstige Rechnung | Auslesen, jedes Feld gegen den Belegtext prüfen |
Microsoft beschreibt für die deutsche Lokalisierung von Business Central ab Version 26.3 die Formate XRechnung (nur UBL), Peppol BIS 3 und ZUGFeRD. Eine XRechnung in CII-Syntax braucht dort also einen eigenen Weg.
Welche Prüfungen sollte ein automatisierter Rechnungseingang durchführen?
Ein automatisierter Rechnungseingang sollte jede Rechnung in einer festen Reihenfolge prüfen: Format, Pflichtangaben, Rechnerik, Dublette, Lieferant und Bankverbindung, dann Bestellung und Wareneingang. Das BMF unterscheidet drei Fehlerarten. Formatfehler machen aus der Datei eine sonstige Rechnung. Geschäftsregelfehler betreffen logische Abhängigkeiten der Daten. Inhaltsfehler, also Verstöße gegen die Pflichtangaben nach §§ 14 Abs. 4 und 14a UStG, machen die Rechnung nicht ordnungsmäßig.
Eine erfolgreiche Validierung ist laut BMF eine Hilfe, aber kein Ersatz für die Prüfpflicht des Empfängers: Ein falscher Steuersatz kann formal fehlerfrei durch jede Validierung laufen. Das BMF empfiehlt, den Validierungsbericht aufzubewahren. Ein fehlendes Feld „BT-10 Buyer reference“ ist dagegen umsatzsteuerlich unbeachtlich, auch wenn ein Validator es als Fehler meldet.
Besonders ernst ist die geänderte Bankverbindung. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen beschreibt die Masche so: Täter nehmen echte Rechnungen mit korrekten Daten und Summen als Vorlage und setzen eine angeblich neue Kontoverbindung ein. Betroffen sind vor allem Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen. Das LKA rät, Änderungen der Bankverbindung beim Absender über einen anderen Kommunikationskanal zu bestätigen. Ein automatisierter Eingang macht daraus eine harte Regel.
| Prüfung | Was geprüft wird | Bei Abweichung |
|---|---|---|
| Format und Geschäftsregeln | Syntax, Pflichtfelder und Rechenregeln der EN 16931 per Validator | Formatfehler: als sonstige Rechnung behandeln, beim Lieferanten eine korrekte E-Rechnung anfordern |
| Pflichtangaben § 14 Abs. 4 UStG | Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Bezeichnung, Leistungszeitpunkt, Entgelt nach Steuersätzen, Steuersatz und Steuerbetrag, Hinweis bei Steuerbefreiung | Berichtigte Rechnung anfordern, Vorsteuer nicht ziehen, bis sie vorliegt |
| Rechnerik | Positionen ergeben Netto, Netto plus Steuer ergibt Brutto, Steuerbetrag passt zum Steuersatz | Klärfall, nicht buchen |
| Dublette | Gleicher Lieferant, gleiche Rechnungsnummer, gleiches Datum, auch über verschiedene Kanäle wie PDF per Mail und XML per Portal | Anhalten, nicht ein zweites Mal buchen |
| Lieferant und Bankverbindung | Lieferant im Stamm vorhanden, IBAN identisch mit dem Stammsatz, Prüfziffer gültig | Zahlungssperre, Rückruf beim Lieferanten über eine bekannte Nummer, Änderung im Vier-Augen-Prinzip |
| Bestellung (2-Wege) | Preis und Menge je Position gegen die Bestellung | Innerhalb der Toleranz weiter, sonst an den Einkauf |
| Wareneingang (3-Wege) | Berechnete Menge gegen gelieferte minus bereits berechnete Menge | Warten auf Wareneingang oder Klärung mit Lager |
| Kontierung und Freigabe | Kostenstelle, Sachkonto, Steuerschlüssel, zuständige Freigabe | Weiterleiten an die zuständige Person |
Wie funktionieren 2-Wege-Abgleich, 3-Wege-Abgleich und Toleranzen?
Der 2-Wege-Abgleich vergleicht die Rechnung mit der Bestellung, der 3-Wege-Abgleich zusätzlich mit dem gebuchten Wareneingang. Der 2-Wege-Abgleich passt für Leistungen ohne Wareneingang, der 3-Wege-Abgleich für Material und Handelsware. Toleranzen legen fest, welche Abweichung ohne Menschen durchlaufen darf.
SAP S/4HANA zeigt die Logik gut nachvollziehbar: Das System prüft jede Rechnungsposition gegen Bestellung bzw. Wareneingang, die Arten von Abweichungen sind über Toleranzschlüssel definiert, die Grenzen gelten je Buchungskreis. Bei der Mengenabweichung (DQ) rechnet SAP Bestellnettopreis mal Rechnungsmenge abzüglich der noch nicht berechneten gelieferten Menge. Dadurch bekommen kleine Positionen relativ viel Spielraum und große Positionen wenig. Wird eine obere Grenze überschritten, sperrt das System die Rechnung beim Buchen zur Zahlung, ausgenommen die Schlüssel BD und VP, und sie muss in einem gesonderten Schritt freigegeben werden.
Microsoft Dynamics 365 Business Central ist im Standard strenger: Beim Abgleich einer E-Rechnung mit Bestellzeilen passen nur Zeilen mit gleichem Gesamtbetrag aus Einkaufspreis und Zeilenrabatt. Eine Toleranz wird im Feld „E-Document Matching Difference %“ der Einkaufs- und Kreditoren-Einrichtung gesetzt. Rechnungszeilen, die nicht auf der Bestellung stehen, verhindern das Buchen, weil eine eingehende Rechnung nicht teilweise gebucht werden kann.
- Prozent und absoluten Betrag kombinieren: Ein reiner Prozentwert lässt bei großen Positionen zu viel durch, ein reiner Betrag blockiert kleine Positionen unnötig.
- Teil-, Abschlags- und Schlussrechnungen: Bereits berechnete Mengen immer mitzählen, sonst läuft eine Nachberechnung als „wie bestellt“ durch.
- Rechnung vor Wareneingang: In SAP sperrt das System eine solche Rechnung, wenn für den Buchungskreis der Schlüssel DW nicht gepflegt ist. Das ist oft gewollt, sollte aber bewusst entschieden sein.
- Bestellnummer fehlt im Feld: Sie steht oft nur im Freitext, im Mailtext oder im PDF. Gegen offene Bestellungen des Lieferanten suchen, nicht per Muster raten.
- Fracht und Nebenkosten: In SAP wird die Mengenabweichung auch bei geplanten Bezugsnebenkosten geprüft. Ungeplante Nebenkosten brauchen eine eigene Regel.
- Kleindifferenzen: SAP kann Salden unter einer absoluten Grenze automatisch als Aufwand oder Ertrag ausbuchen (Schlüssel BD). Die Grenze gehört in die Verfahrensdokumentation.
- Keine Prüfung ist keine Toleranz: Stehen in SAP alle Grenzen eines Schlüssels auf „Nicht prüfen“, akzeptiert das System jede Abweichung. Das sollte nie unbemerkt so eingestellt sein.
Wie lässt sich die Freigabe nach Betrag und Kostenstelle regeln?
Die Freigabe wird über eine Matrix geregelt, die Betrag, Kostenstelle und Art der Abweichung kombiniert. Eine Rechnung mit Bestellbezug, die alle Prüfungen besteht, braucht in vielen Abläufen keine zweite inhaltliche Freigabe mehr, denn die Entscheidung fiel bereits mit der Bestellung. Rechnungen ohne Bestellbezug gehen an die Verantwortlichen der Kostenstelle, über festgelegten Wertgrenzen zusätzlich an eine zweite Person.
Nach den GoBD muss ein Unternehmen Kontrollen einrichten, ausüben und protokollieren, und die Beschreibung dieses internen Kontrollsystems ist Teil der Verfahrensdokumentation. Die Freigaberegeln gehören deshalb nicht nur in die Software, sondern auch schriftlich in die Verfahrensdokumentation, mit Gültigkeitsdatum. Die Wertgrenzen legen Sie selbst fest, sie hängen von Ihrer Organisation ab.
| Fall | Wer gibt frei | Warum |
|---|---|---|
| Bestellbezug, alle Prüfungen bestanden | Keine weitere Freigabe oder Stichprobe | Die Entscheidung fiel mit der Bestellung, die Prüfung belegt die Übereinstimmung |
| Bestellbezug, Abweichung über Toleranz | Einkauf oder Besteller | Nur dort ist bekannt, ob ein Mehrpreis vereinbart war |
| Ohne Bestellbezug, unter Ihrer Wertgrenze | Kostenstellenverantwortliche | Fachliche Richtigkeit kann nur die Fachabteilung bestätigen |
| Ohne Bestellbezug, über Ihrer Wertgrenze | Kostenstellenverantwortliche und zweite Person | Vier-Augen-Prinzip bei höheren Beträgen |
| Neue oder geänderte Bankverbindung | Stammdatenverantwortliche nach Rückruf | Häufiges Betrugsmuster, Bestätigung über einen zweiten Kanal |
| Neuer Lieferant | Stammdatenverantwortliche und Einkauf | Lieferant wird angelegt, bevor die erste Zahlung läuft |
Was verlangen die GoBD von einem automatisierten Rechnungseingang?
Die GoBD verlangen, dass eingehende Rechnungen im empfangenen Format unveränderbar aufbewahrt werden und dass das Verfahren in einer Verfahrensdokumentation nachvollziehbar beschrieben ist. Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 28. November 2019, zuletzt geändert am 14. Juli 2025 wegen der E-Rechnung.
Bei E-Rechnungen genügt es nach der Änderung vom 14. Juli 2025, den strukturierten Teil aufzubewahren. Den PDF-Teil einer ZUGFeRD-Rechnung müssen Sie nur zusätzlich aufbewahren, wenn er steuerlich bedeutsame zusätzliche oder abweichende Angaben enthält, etwa Buchungsvermerke. Die XML-Datei darf nicht durch eine Umwandlung, zum Beispiel in TIFF, verloren gehen. Werden Bilder per Texterkennung angereichert, sind die gewonnenen Informationen nach Verifikation und Korrektur ebenfalls aufzubewahren.
Für die Automatisierung sind zwei Randziffern besonders wichtig. Nach Rz. 110 erfüllt die Ablage in einem Dateisystem die Unveränderbarkeit regelmäßig nicht, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden. Nach Rz. 111 sind auch Änderungen an Einstellungen und an der Parametrisierung der Software aufzuzeichnen. Wer also eine Toleranz, eine Freigabegrenze oder eine Prüfregel ändert, muss das protokollieren.
Die Verfahrensdokumentation beschreibt nach Rz. 151 bis 154 Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Verfahrens, in der Regel mit allgemeiner Beschreibung, Anwender-, System- und Betriebsdokumentation. Sie muss dem tatsächlich eingesetzten Verfahren entsprechen, auch in der Programmversion, und Änderungen müssen versioniert nachvollziehbar sein. Umsatzsteuerlich gilt zusätzlich die Aufbewahrung von acht Jahren nach § 14b Abs. 1 UStG.
Das BMF stellt klar, dass eine Archivierung außerhalb eines GoBD-konformen Systems allein noch kein umsatzsteuerlicher Verstoß ist. Für andere Zwecke gelten die GoBD trotzdem. Den Aufbewahrungsort und die Fristen stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab.
Wie läuft die Übergabe an SAP S/4HANA, Business Central, DATEV und Abacus?
Die Übergabe hängt davon ab, was das Zielsystem selbst prüft und in welcher Form es Belege annimmt. Die Tabelle zeigt, was die Hersteller dokumentieren und wo eine vorgeschaltete Automatisierung ansetzt. Wir arbeiten herstellerunabhängig mit den Systemen, die bei Ihnen laufen.
Für SAP S/4HANA ist die Rechnungsprüfung mit Toleranzschlüsseln der Kern: Eine vorgeschaltete Prüfung findet Lieferant und Bestellnummer, sortiert Klärfälle vor und übergibt saubere Belege, die SAP dann mit den eigenen Toleranzen prüft. An Microsoft Dynamics 365 Business Central nimmt das E-Document-Framework E-Rechnungen an, ordnet den Lieferanten in fester Reihenfolge über GLN, USt-IdNr., Teilnehmerkennung und Name zu und erkennt Dubletten über Lieferant, externe Belegnummer und Datum. Die Zeilenzuordnung per Copilot wird laut Microsoft abgekündigt und durch den Payables Agent ersetzt.
Für DATEV wird ein Buchungsstapel im DATEV-Format erzeugt, laut DATEV am besten eine Datei je Buchungsperiode. Das Belegfeld 1 dient als Schlüssel für den Ausgleich offener Posten, die Postensperre schließt eine Rechnung aus dem Zahlungsvorschlag aus, der Beleglink verweist auf den Beleg. Das Feld Festschreibung verdient Aufmerksamkeit: Bleibt es leer, wird automatisch festgeschrieben, steht in einem Buchungssatz eine 1, wird der ganze Stapel nach dem Import festgeschrieben. Für Abacus beschreibt der Hersteller Belegerfassung, strukturierten Rechnungsempfang und eine Belegfreigabe mit individuellen Workflows in MyAbacus. Als Schnittstellen dokumentiert der Abacus API Hub REST-APIs, ODBC/JDBC und AbaConnect.
| Zielsystem | Was das System dokumentiert mitbringt | Wo Automatisierung ansetzt | Worauf achten |
|---|---|---|---|
| SAP S/4HANA | Rechnungsprüfung gegen Bestellung und Wareneingang, Toleranzschlüssel AN, AP, BD, DQ, DW, PP, ST, VP je Buchungskreis, Zahlungssperre bei Überschreitung | Kanäle bündeln, Formate lesen, Bankdaten und Dubletten vorprüfen, Klärfälle vorsortieren | Gesperrte Rechnungen werden in einem eigenen Schritt freigegeben, Toleranzen sauber pflegen |
| Microsoft Dynamics 365 Business Central | E-Document-Framework, deutsche Formate XRechnung (UBL), Peppol BIS 3, ZUGFeRD ab Version 26.3, Abgleich mit Bestellzeilen | CII-XRechnungen, PDF und Scan, Bankdatenprüfung, Freigabematrix | Ohne Toleranzeinstellung nur exakte Treffer, nicht passende Zeilen blockieren das Buchen |
| DATEV (Buchungsstapel) | Import im DATEV-Format mit Belegfeld, Beleglink, Postensperre und Festschreibungskennzeichen | Prüfung und Kontierung vor dem Stapel, Stapel je Buchungsperiode erzeugen | Festschreibung bewusst setzen, Belegnummer nur mit erlaubten Zeichen |
| Abacus | Kreditorenbuchhaltung mit Belegerfassung, Belegfreigabe in MyAbacus, Zahlung über Electronic Banking | Vorprüfung über dokumentierte Schnittstellen, Rücklauf von Status und Zahlungen | Verfügbare Schnittstelle je Abacus-Version und Mandant klären |
Wann reicht Standard-Software und wann lohnt Automatisierung am ERP?
Standard-Software reicht, wenn ein ERP alle Rechnungen annimmt, die Formate abdeckt und Ihre Prüfregeln mit Bordmitteln abbildet. Automatisierung am ERP lohnt sich, wenn Kanäle, Gesellschaften oder Prüfregeln über das hinausgehen, was ein einzelnes System von Haus aus kann. Die Tabelle hilft bei der Einordnung.
| Ausgangslage | Empfehlung | Begründung |
|---|---|---|
| Ein ERP, überwiegend Bestellbezug, alle Formate im Standard abgedeckt | Standardfunktion konfigurieren | Toleranzen und E-Rechnungsempfang einstellen reicht, keine Zusatzschicht nötig |
| Wenige Rechnungen im Monat, Buchhaltung in der Kanzlei | Lohnt sich nicht, Belege digital an die Kanzlei geben | Der Aufwand für Regeln und Dokumentation übersteigt den Nutzen |
| Mehrere Gesellschaften oder mehrere ERPs, uneinheitliche Eingangskanäle | Automatisierung vor den ERPs | Ein Eingang mit einheitlichen Regeln statt getrennter Lösungen je System |
| Eigene Prüfregeln, etwa Rahmenverträge, Teilrechnungen, Bankdaten aus einem anderen System | Automatisierung am ERP | Der Standard kennt diese Regeln nicht oder nur mit Eigenentwicklung im ERP |
| Viele Rechnungen ohne Bestellbezug, zum Beispiel Dienstleistungen | Freigabe-Workflow vor Abgleich | Ohne Bestellung gibt es nichts abzugleichen, der Engpass ist die Freigabe |
| ERP-Wechsel ist beschlossen und steht kurz bevor | Abwarten oder nur eine systemneutrale Eingangsschicht | Eine enge Kopplung an das alte System wäre verlorene Arbeit |
Ablauf in 6 Schritten
- 01Prozessgespräch
Wir gehen Ihren heutigen Rechnungseingang durch: Kanäle, Formate, Gesellschaften, Zielsysteme, Freigaben und die häufigsten Klärfälle.
- 02Prüfregeln festlegen
Gemeinsam mit Ihrem Team und Ihrer Steuerberatung legen wir Reihenfolge, Toleranzen, Dublettenschlüssel, Bankdatenregel und Freigabematrix schriftlich fest.
- 03Automatisierungs-Sprint
Ein Ablauf entsteht als Prototyp auf Ihren echten Belegen in Ihrer Testumgebung, angebunden an Ihr ERP über dessen Schnittstellen.
- 04Abnahme an echten Fällen
Ihr Team prüft die Ergebnisse gegen bekannte Rechnungen, auch gegen absichtlich fehlerhafte. Jede Abweichung muss als Klärfall auftauchen.
- 05Verfahrensdokumentation
Prüfregeln, Freigaben, Aufbewahrung und Protokollierung werden beschrieben und versioniert, passend zur eingesetzten Programmversion.
- 06Betrieb
Der Eingang läuft on-premise, in einer Private Cloud in Deutschland oder in einer EU-Region der Public Cloud. Regeländerungen werden protokolliert.
Bevor Sie starten
- Alle Eingangskanäle sind bekannt: Postfächer, Portale, EDI, Papier.
- Es ist klar, welche Gesellschaften und welche ERPs beteiligt sind.
- Lieferantenstamm mit USt-IdNr. und Bankverbindung ist gepflegt.
- Bestellungen und Wareneingänge werden im ERP zeitnah gebucht.
- Eine Testumgebung oder ein Testmandant ist verfügbar.
- Freigabegrenzen und Zuständigkeiten je Kostenstelle sind festgelegt.
- Es gibt eine Regel für geänderte Bankverbindungen mit Rückruf.
- Aufbewahrungsort und Verfahrensdokumentation sind mit der Steuerberatung abgestimmt.
Wann es sich nicht lohnt
- Wenn wenige Rechnungen im Monat eingehen und die Buchhaltung ohnehin in der Kanzlei läuft.
- Wenn Ihr ERP alle Formate und Prüfregeln im Standard abdeckt und nur noch eingestellt werden muss.
- Wenn ein ERP-Wechsel kurz bevorsteht und noch nicht feststeht, welche Schnittstellen das neue System hat.
- Wenn Bestellungen und Wareneingänge nicht im ERP gebucht werden: Dann gibt es nichts abzugleichen, und zuerst muss der Einkaufsprozess sitzen.
Häufige Fragen
Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung?
Nein, ein PDF ohne strukturierte Daten ist eine sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung muss nach § 14 Abs. 1 UStG in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteter XML-Datei und kann eine E-Rechnung sein, je nach Profil.
Welche ZUGFeRD-Profile gelten nicht als E-Rechnung?
Die Profile MINIMUM und BASIC WL gelten laut BMF nicht als E-Rechnung. Die übrigen Profile ab ZUGFeRD 2.0.1 beruhen auf der Norm EN 16931 und sind zulässig. Rechnungen in MINIMUM oder BASIC WL prüfen Sie wie eine sonstige Rechnung.
Muss ich ab 2025 ein eigenes Postfach für E-Rechnungen einrichten?
Nein, laut BMF ist für den Empfang per E-Mail kein gesondertes Postfach nur für E-Rechnungen erforderlich. Sie müssen aber technisch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Ein eigenes Postfach kann die Automatisierung trotzdem vereinfachen.
Reicht eine erfolgreiche Validierung der E-Rechnung für den Vorsteuerabzug?
Nein, die Validierung unterstützt Ihre Prüfung, ersetzt sie aber nicht. Laut BMF kann zum Beispiel ein falscher Steuersatz durch jede Validierung laufen. Den Validierungsbericht aufzubewahren, empfiehlt das BMF als Nachweis.
Muss ich bei ZUGFeRD das PDF aufbewahren?
Nur wenn es steuerlich bedeutsame zusätzliche oder abweichende Angaben enthält, etwa Buchungsvermerke. Sonst genügt laut GoBD in der Fassung vom 14. Juli 2025 der strukturierte Teil. Die XML-Datei selbst darf durch keine Umwandlung verloren gehen.
Wie erkennt ein automatisierter Eingang doppelte Rechnungen?
Über einen festen Schlüssel aus Lieferant, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum, ergänzt um den Betrag. Business Central etwa wertet Dokumente mit gleichem Lieferanten, gleicher externer Belegnummer und gleichem Datum als Dublette. Wichtig ist der Abgleich über alle Kanäle, weil dieselbe Rechnung oft als PDF und als XML ankommt.
Was tun, wenn ein Lieferant eine neue Bankverbindung mitteilt?
Die Zahlung sperren und die Änderung über einen anderen, bekannten Kanal beim Lieferanten bestätigen lassen. Das rät das LKA Nordrhein-Westfalen, weil Täter echte Rechnungen kopieren und nur die Kontoverbindung tauschen. Die Änderung im Stamm sollte im Vier-Augen-Prinzip erfolgen.
Brauche ich für die Automatisierung ein neues ERP?
Nein, die Automatisierung arbeitet über die Schnittstellen Ihres bestehenden Systems. SAP S/4HANA, Business Central, DATEV und Abacus bringen jeweils dokumentierte Wege für Belege oder Buchungen mit. Ein neues ERP ist nur dann ein Thema, wenn es aus anderen Gründen ohnehin ansteht.
Quellen
- § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 05. November 2026
- § 14b UStG, Aufbewahrung von Rechnungen (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 05. November 2026
- § 27 UStG, Allgemeine Übergangsvorschriften, Abs. 38 (gesetze-im-internet.de)abgerufen am 05. November 2026
- BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung, GZ III C 2 - S 7287-a/00019/007/243abgerufen am 05. November 2026
- BMF-Schreiben vom 14.07.2025, GoBD, 2. Änderungabgerufen am 05. November 2026
- GoBD im Amtlichen AO-Handbuch 2026, Anhang 33 (BMF)abgerufen am 05. November 2026
- XRechnung, KoSIT (xeinkauf.de)abgerufen am 05. November 2026
- Factur-X und ZUGFeRD, Profile und Versionen (FNFE-MPE)abgerufen am 05. November 2026
- ZUGFeRD, Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD)abgerufen am 05. November 2026
- SAP S/4HANA, Toleranzgrenzen für Rechnungsbuchungen (SAP Help Portal)abgerufen am 05. November 2026
- Business Central, Use E-Documents in the purchase process (Microsoft Learn)abgerufen am 05. November 2026
- Business Central, Electronic invoicing in Germany (Microsoft Learn)abgerufen am 05. November 2026
- DATEV-Format, Buchungsstapel (DATEV Developer Portal)abgerufen am 05. November 2026
- Abacus Kreditorenbuchhaltung (Abacus Research AG)abgerufen am 05. November 2026
- Abacus API Hub (Abacus Research AG)abgerufen am 05. November 2026
- LKA NRW, Fake im Posteingang: Nicht anklicken! Nicht antworten! Nicht zahlen! (17.07.2024)abgerufen am 05. November 2026
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